Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Corona / Covid-19 Pandemie: Teil-Lockdown im November 2020

02

Nov.

Verband, Sport

Corona / Covid-19 Pandemie: Teil-Lockdown im November 2020

Neue Einschränkungen im Detail erklärt

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die vom 02. bis 30. November Gültigkeit hat, regelt nun u. a. auch den Sportbetrieb im sog. Teil-Lockdown. 

Der Individualsport, zu dem auch der Schießsport zählt, ist - wenn auch sehr eingeschränkt - grundsätzlich weiterhin möglich.Unter anderem sind folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Die Ausübung unseres Schießsports ist derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
  • Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – in-door wie outdoor sowie Disziplinen-übergreifend – nur zur Sportausübung mit jeweils zwei Personen (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) am Schießstand zulässig sind.
  • Die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln (Abstand, Kontaktdaten-erfassung, Maskenpflicht außerhalb des eigentlichen Schießvorgangs etc.) müssen eingehalten werden. Hierzu steht ein gesondertes BSSB-Musterhygienekonzept Sportbetrieb im Teillockdownzur Verfügung.
  • Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig.
  • Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
  • Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

Der BSSB steht derzeit im engen Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, um die aktuellen Regelungen weiter zu präzisieren und ggf. schützenfreundlicher anwenden zu können.

Ferner gilt:

  • sämtliche Vereinsversammlungen / Vereinssitzungen sind untersagt
  • ehrenamtlich erbrachte Eigenleistungen sind nur unter Beachtung strenger Einschränkungen möglich
  • Gastronomie in Schützenhäusern mit Ausnahme von Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke ist untersagt

Die vollständige Stellungnahme unseres Dachverbands findet sich im BSSB-Info vom 02. November 2020 sowie auf der Webseite des BSSB.

Ob und inwieweit vor Ort von möglichen Ausnahmen Gebrauch gemacht wird, bitte ich im Einzelfall gründlich zu prüfen. Jeder Aktive hat es in der Hand, der Pandemie durch bewusste Reduzierung persönlicher Kontakte aktiv entgegen zu treten.

Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister

 

 

 

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4319
(Veröffentlicht am 02.11.2020, gedruckt am 20.04.2024)

71. Oberfränkischer Bezirksschützentag

am Sonntag, den 28. April,
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