Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Bundestag beschließt weniger Bürokratie für Vereine beim Transparenzregister

26

Jun.

Verband, Verein

Bundestag beschließt weniger Bürokratie für Vereine beim Transparenzregister

Kein Bild verfügbar

Das richtige Signal für das Ehrenamt (BSZ 07/2021)

Der öffentliche Druck auf das Transparenzregister war erfolgreich. Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juni 2021 neue Regelungen für das Transparenzregister beschlossen: das Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz.

Bürokratische Erleichterungen konnten hierbei sowohl bei der Gebührenbefreiung als auch bei den Meldepflichten gemeinnütziger Vereine erreicht werden. Dies ist ein veritabler Erfolg im Zeichen des Ehrenamts. Auch wenn die Gebührenpflicht für gemeinnützige Vereine nicht – wie von uns gefordert – generell fiel, so erleichtern die jetzt getroffenen Beschlüsse die Gebührenbefreiung für unsere gemeinnützigen Schützenvereine doch in erheblicher Weise. Der Deutsche Bundestag nahm die bereits vom Finanzausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP, der Linken und Grünen an. 

Bei unserer Initiative gegen die Erhebung der durch die Führung im Transparenzregister anfallenden Gebühren bei den Schützenvereinen ging es nicht in erster Linie um die vergleichsweise geringen Gebühren. Es ging vor allem um ein Signal für unser Ehrenamt, das Anerkennung und Unterstützung benötigt und gerade keine unnötige Bürokratie.

Eine vom BSSB betriebene Briefaktion, zahlreiche direkte Ansprachen der mit diesem Thema betrauten Landes- wie Bundespolitiker und ein breites, konzertiertes Vorgehen gemeinsam mit der Bürgerallianz Bayern, dem Deutschen Schützenbund und dem Deutschen Olympischen Sportbund führten letztlich zum Erfolg. Die Regierungsfraktionen nahmen unsere Anliegen bereits in der Sitzung des Finanzausschusses positiv auf und beschlossen eine geänderte, für unsere Vereine verbesserte Fassung. 

Das im Bundestag nun beschlossene Gesetz sieht vor, dass Vereine – im Gegensatz zu anderen Meldepflichtigen – auch weiterhin in Rückgriff auf das Vereinsregister automatisch im Transparenzregister eingetragen werden. Unseren Schützenvereinen entsteht hier also keine Mehrarbeit durch unnötige Doppelmeldungen.

Zudem wurden Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine geschaffen. Der Antrag auf Gebührenbefreiung muss zukünftig nur noch einmalig gestellt werden, unter erleichterten Auflagen: So wird etwa der bislang
aufwändig gestaltete Nachweis der Gemeinnützigkeit stark vereinfacht.

Dank an alle Abgeordneten, die uns und unsere Vereine in dieser für die Ehrenamtsförderung wichtigen Initiative unterstützt
haben!

Auszug aus
BSZ 07/2021
(S. 14)

Weitere Infos zum Thema:

Drucken
zurück zur Übersicht

http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4330
(Veröffentlicht am 26.06.2021, gedruckt am 28.03.2024)

71. Oberfränkischer Bezirksschützentag

am Sonntag, den 28. April,
in Speichersdorf

Mehr Infos

Schützengaue

Termine

Um diese Funktion nutzen zu können, akzeptieren Sie bitte die Kategorie "Funktionale Cookies" in unserem Consent-Banner.
Einstellungen öffnen