19
Jul.
Als Anlage zu den Startkarten der DM wurde zum einen die Dopingerklärung und zum anderen die Schiedsgerichtsvereinbarung übermittelt.
Am Ende der Dopingerklärung findet sich der Satz:
„BITTE AUCH AUF DER RÜCKSEITE UNTERSCHREIBEN“
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass dieser Satz nur Beachtung finden muss, wenn die Dopingerklärung auf der Vorderseite und die Schiedsgerichtsvereinbarung auf der Rückseite aufgedruckt wurde.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4243
(Veröffentlicht am 19.07.2019, gedruckt am 24.03.2025)