10
Nov.
In Bayern gilt bei den Infektionsschutzvorgaben eine sog. Krankenhaus-Ampel. Seit dem 9. November 2021 steht diese Krankenhausampel landesweit auf ROT.
Was bedeutet dies für unsere Schießstände? Hier die Regeln für die „Phase rot“:
Es gilt 2G, d. h., dass in unseren geschlossenen Raumschießanlagen nur noch Geimpfte und Genesene oder Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zugang erhalten. Dies gilt generell, also unabhängig davon, ob der Schießstand bzw. das Schützenheim für Sport- oder sonstige Vereinsveranstaltungen genutzt wird.
Nun haben auch - über die schon jetzt zugelassenen Unter-Zwölfjährigen hinaus – alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler zur aktiven Sportausübung Zutritt in unsere geschlossenen Raumschießanlagen, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.
Diese Ausnahmeregelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2021: Der BSSB fordert mit Blick auf die dringend notwendige Jugendarbeit eine Verlängerung dieser Ausnahmereglung über die aktuell gesetzte Frist hinaus.
Bei landesweitem 2G gelten dann auch dieselben Erleichterungen wie bei „normalem“ (freiwilligem) 2G, d.h. z.B., dass die Maskenpflicht entfällt.
Soweit Maskenpflicht besteht (etwa beim Ausnahmefall der Aus- und Weiterbildung), ist eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass seitens der bayerischen Polizei systematische Kontrollen erfolgen, die sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.
In geschlossenen Räumen gilt für die außerschulische Bildungsarbeit statt der 2G der 3G-Grundsatz, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (einfacher Schnelltest genügt) persönlichen Zugang erhalten.
Für die Gastronomie bleibt es – abweichend vom sonstigen 2G – bei der 3G plus-Regelung, d.h. dass nur Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test negativ Getestete Zugang in den geschlossenen Raum erhalten. Inwieweit auch der Sport- und Vereinsbetrieb eines bewirteten Schützenhauses unter diese Ausnahmeregel fällt, wird aktuell mit dem bayerischen Innenministerium geklärt.
Ob die Regelung, wonach Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige Zugang nach der 3G-Regel – soweit diese Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen) – erhalten und welcher Test hierfür genügt, wird aktuell mit dem bayerischen Innenministerium geklärt.
Sobald diese, noch offenen Fragen durch das bayerische Innenministerium geklärt wurden, werden wir über unsere BSSB-Homepage (Artikel Corona) weiter berichten!
Immer auf dem Laufenden: Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder auf unserer Facebook-Seite.
Bei Fragen können Sie sich unter Tel. 0 89 / 31 69 49-0 gerne auch an
die BSSB-Geschäftsstelle wenden.
Bleiben Sie gesund!
Ihr
BSSB-Team
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4349
(Veröffentlicht am 10.11.2021, gedruckt am 24.03.2025)