Erfreuliche Erweiterung der Vereinbarung vom März 2023
UPDATE
Erweiterung der Vereinbarung:
https://www.bssb-oberfranken.de/downloads/2024-06_GEMA-Infoblatt-Juni-2024.pdf
UPDATE
Im März 2023 habe ich den Pauschalvertrag mit der GEMA zur
Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet. Damit
haben wir einen großen Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in
Bayern geschafft.
Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle bayerischen Vereine
ab. Damit sorgen wir für eine finanzielle Entlastung in Höhe der
übernommenen Gebühren und gehen durch das leicht zu handhabende
Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung. Wir schaffen
bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern.
Grundlage des Vertrags sind die folgenden Eckpunkte:
- Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind
berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei
Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.
- Umfasst sind:
- Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
- Im Innen- und Außenbereich
- Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
- Die Veranstaltungen müssen:
- Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet
werden und
- Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein
- Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können
bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.
- Die Vereine müssen lediglich:
- eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem
Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA
registriert sind,
- sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.
- Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine
Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder
Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig
durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.
- Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgt bereits am 5.
April 2023 unter: www.gema.de/portal
- Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache
Handhabung ach-ten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt.
So können wir eine echte Ent-lastung der Verantwortlichen in den
Vereinen erreichen.
- Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst
vier Jahre – bis Ende 2027.
- Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern
- Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem
geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher
Weise wie alle anderen berech-tigten Vereine.
- Denn: Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle Vereine
Bayerns ab. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren
eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen
Pauschalvertrag nutzen
Die Verhandlungen haben gezeigt: Niemand geht leer aus! Jeder
bayerische Verein profitiert von dem erzielten Vertragsabschluss! Wir
werden prüfen, ob wir den Vertrag perspektivisch erweitern können.
Hierzu werden wir Gespräche mit der GEMA führen. Unser Ziel ist es,
dass mittelfristig auch die bestehenden Pauschalverträge der einzelnen
Verbände in den bayerischen Vertrag in-tegriert werden.
Staatsministerin Ulrike Scharf,
MdL
Bayerisches Staatsministerium für Famile, Arbeit & Soziales