17
Jun.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
die Bayerische Staatsregierung hat weitere Erleichterungen für das Schützenwesen beschlossen.
Ab 22. Juni gilt:
Allgemein wurde
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind dabei nach wie vor einzuhalten. Der ab 22.06. geltende Verordnungstext liegt bisher noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir diesen hier ergänzen.
Die vollständige Stellungnahme unseres Dachverbands findet sich im BSSB-Info vom 16. Juni 2020 sowie auf der Webseite des BSSB.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
02
Jun.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
dankenswerterweise ist die Bayerische Staatsregierung unseren Argumentationen gefolgt und hat weitere Erleichterungen für das Schützenwesen beschlossen.
Ab 08. Juni können wir nun auch wieder auf allen Schießanlagen unserer Schützenhäuser (incl. sämtlichen Raumschießanlagen) trainieren. Im Freien sind ab diesem Zeitpunkt auch wieder Wettkämpfe möglich.
Voraussetzung sind die Einhaltung der bekannten Abstandsregeln sowie die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte.
Um den Vereinen die Arbeit vor Ort zu vereinfachen, hat der BSSB in Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium das nachgestellte Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet und stellt dieses zusammen mit entsprechenden Aushängen zur Verfügung:
Das Vorliegen eines solchen, sportarten- bzw. wettkampfspezifischen Schutz- und Hygienekonzepts vor Ort am Schießstand ist zwingende Voraussetzung der zum 08. Juni erfolgenden Lockerungen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen in Bayern. Es muss auf Verlangen den örtlichen Kreisverwaltungsbehörden vorgelegt werden.
Weitere Lockerungen sind in einem vom bayerischen Innenministerium erarbeiteten Stufenplan vorgesehen, aber aktuell noch nicht näher terminiert.
Die vollständige Stellungnahme unseres Dachverbands findet sich im BSSB-Info vom 02. Juni 2020 sowie auf der Webseite des BSSB.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
Weitere Informationen:
22
Mai
Die Corona-Krise sorgt dafür, dass Vieles, was uns als natürlich und selbstverständlich vorkam, nicht mehr gegeben ist.
So vor allem der direkte Kontakt mit anderen Menschen oder auch größere Gruppen. Aktuell können noch keine Präsenz-Seminare für interessierte Mitglieder durchgeführt werden. Um diesen Service aber aufrecht zu halten, startet der Deutsche Schützenbund am 27. Mai mit einer Webinar-Serie.
Wann finden welche Webinare statt?
Der DSB plant vorerst mit fünf Webinaren.
Folgende Themen und Termine sind geplant:
1) 27. Mai um 18.00 Uhr: Änderungen im Vereinsrecht mit Stefan Wagner (Jurist und Vereinspraktiker)
2) 3. Juni um 18.00 Uhr: Langfristige Trainingsplanung und Gestaltung über verschiedene Altersstufen mit Stefan Müller (DSB-Bundestrainer Sportwissenschaft)
3) 10. Juni um 18.00 Uhr: Informationen zum neuen Waffenrecht mit Jürgen Kohlheim (DSB-Waffenrechtsexperte und ehemaliger Vizepräsident Recht)
4) 17. Juni um 18.00 Uhr: Tuning im Bogensport mit Henning Lüpkemann (Tuningexperte für DSB-Kader)
5) 24. Juni um 18.00 Uhr: Tuning im Schießsport mit Christian Bauer (Sportservicemanager der Carl Walther GmbH)
Wie kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an info@fuehrungs-akademie.de
über ein bereitgestelltes
Formular. Jedes Webinar ist auf 150 Personen beschränkt.
Weitere Infos unter:
https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/webinar-serie-des-dsb-webinar-1-aenderungen-im-vereinsrecht-8173/
13
Mai
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
es freut mich mitteilen zu können, dass neben reinen
Freiluftdisziplinen ab sofort auch auf
halboffenen bzw. teilgedeckten Schießständen, z. B.
25-, 50- und 100-Meter-Bahnen, bei Beachtung der Auflagen wieder
geschossen werden kann.
Die Auflagen lauten wie folgt:
Weiterhin nicht möglich ist der schießsportliche Betrieb in Innenräumen. Schützenheime, Schützenstüberl und Vereinslokale bleiben vorerst noch geschlossen.
Die vollständige Stellungnahme unseres Dachverbands findet sich in der aktuellen Ausgabe des BSSB-Info vom 13. Mai 2020.
Der Verband ist derzeit in ständigem Kontakt mit der Staatsregierung und setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass baldmöglichst alle Schießstände geöffnet werden können.
Einstweilen bitte ich Euch noch um etwas Geduld und die gewissenhafte Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften! Das Schützenwesen hat sich in der Vergangenheit zu Recht immer wieder auf seine Verlässlichkeit berufen. Die Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Schießens auf allen Ständen ist hoffentlich nur noch eine Frage von wenigen Wochen - die Geduld müssen wir vor allem eingedenk der Zukunft unseres Schützenwesens definitiv haben!
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
12
Mai
Liebe Sportfreunde,
aufgrund der durch den Ligaausschuss der Bayernliga getroffenen Entscheidung, dass es für die BayL NordOst keinen Auf- und Absteiger von und in die obersten Bezirksligen gibt, wird es auch keinen Absteiger von der Ofr.-Liga in die Bezirksliga und keinen Aufsteiger von der Bezirksliga in die Ofr.-Liga LG bzw. LP in dieser Saison geben.
Das gleiche gilt für die Bezirksliga was den Abstieg in die Gauoberliga und den Aufstieg von der Gauoberliga in die Bezirksliga angeht.
Die Oberfrankenligen LG und LP sowie die Bezirksliga LG werden abgebrochen, die Sieger stehen mit dem zuletzt erreichten Tabellenplatz fest. Die Bezirksliga LP konnte die Saison vollständig absolvieren.
Wie mit der Bezirksklasse SpoPi und den Gauoberligen abwärts verfahren wird, geben wir nach Abstimmung mit den Gau-Rundenwettkampfleitern bekannt.
Mit sportlichen Grüßen
W. Horcher
06
Mai
Liebe oberfränkischen Schützenfreude,
endlich können wir über erste Erleichterungen der Beschränkungen
im Kontext der Corona / Covid-19 Pandemie berichten. Obgleich nach wie
vor der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und
Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt
sind, kann der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im
Breiten- und Freizeitbereich unter Einhaltung besonderer
Voraussetzungen aber aufgenommen werden.
Dies bedeutet für uns Sportschützinnen und Sportschützen:
Die vollständige Stellungnahme unseres Dachverbands findet sich in der aktuellen Ausgabe des BSSB-Info vom 6. Mai 2020.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
13
Mrz.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter
und unserer Sportler sowie die Unterstützung jedweder Eindämmversuche
des Coronavirus ist für uns oberstes Gebot.
Aus diesem Grund wurden folgende Veranstaltungen des
Schützenbezirks abgesagt:
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wurden uns die Absagen folgender Veranstaltungen auf Gau- oder Landesebene mitgeteilt:
Diese Liste wird ständig weiter ergänzt. Wir bitten daher die offiziellen Veröffentlichungen im Blick zu behalten.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
24
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
das abgelaufene Jahr bescherte uns zahlreiche
Herausforderungen, aber nicht minder viele
inspirierende Begegnungen und
erinnernswerte Erlebnisse. Egal ob auf
sportlicher oder verbandspolitischer Ebene galt es,
zusammenzustehen und sich gemeinsam für das Schützenwesen
einzusetzen. Dabei überwiegt für mich trotz aller Schwierigkeiten
vor allem das motivierende Gefühl an Solidarität
und Teamgeist, ohne das die Bewältigung der uns
gestellten Aufgaben nicht möglich gewesen wäre.
Den anstehenden Jahreswechsel möchte ich daher zum Anlass nehmen, um von Herzen "Danke" zu sagen.
Danke für
Für die
anstehenden Weihnachtstage wünsche ich stellvertretend für den
Schützenbezirk Oberfranken unserer Schützenfamilie samt ihren
Familien
von Herzen eine
gesegnete und
friedvolle Weihnachtszeit
sowie ein
gutes, gesundes
und vor allem
glückliches Jahr 2020!
Herzliche Grüße
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
23
Dez.
Ich möchte auf den Punkt 4.14 der Ausschreibung zur Bayerischen Meisterschaft hinweisen:
4.14 Bei folgenden Wettbewerben werden die Durchgänge erst nach separater Anmeldung über den Onlinemelder auf der Homepage des BSSB eingeteilt. Die separate Anmeldung ist zwingend erforderlich. Sollte diese nicht erfolgen, wird der Teilnehmer nicht eingeteilt und sein Status auf „nicht angetreten“ gesetzt.
Kennz. | Wettbewerb | Schießtag | Meldeschluss | Bekanntgabe Zeitplan |
2.30 | Schnellf.-Pistole | 05.07.2020 | 27.06.2020 | 28.06.2020 |
3.10 | WS Trap | 04./05.07.20 | 03.07.20 (bis 16:30h) | 03.07.20 (bis18:00h) |
3.15 | WS Doppeltrap | 09.07.2020 | 08.07.20 (bis 16:30h) | 08.07.20 (bis 18:00h) |
3.20 | WS Skeet | 11.07.2020 | 10.07.20 (bis 16:30h) | 10.07.20 (bis 18:00h) |
B.11 | BSSB Ordonnanz | 24.05.2020 | 15.05.20 | 16.05.20 |
B.12 | Unterhebel A | 10.05.2020 | 01.10.20 | 02.10.20 |
B.13 | Unterhebel B | 10.05.2020 | 01.10.20 | 02.10.20 |
B.14 | Unterhebel C | 06.08.2020 | 28.08.20 | 29.08.20 |
B.15 | KK-Mehrlader | 05.08.2020 | 28.08.20 | 29.08.20 |
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. BezSpL
02
Dez.
Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenbrüder,
auf Vermittlung von Frau MdB Emmi Zeulner ist es
gelungen, eine Vorstellung des aktuellen Standes der
Waffengesetzgebung vom Sprecher des zuständigen Innenausschusses des
Bundestages, Herrn MdB Marc Henrichmann, zu
erhalten.
Wir laden hiermit die Vertreter aller oberfänkischen
Schützenvereine ganz herzlich
ein, den Ausführungen von Herrn MdB Marc Henrichmann zu folgen.
Das Programm sieht im Detail wie folgt aus:
Die Anzahl an Sitzplätzen im Plenum ist begrenzt. Bei namentlicher
Anmeldung können für max. - drei - Personen pro
Verein Sitzplätze reserviert werden. Hierzu bitte einfach eine kurze
E-Mail
an die Geschäftsstelle schicken (Vorname, Nachname, Verein).
Bitte macht von der Möglichkeit der Teilnahme an der
Veranstaltung und der anschließenden Diskussionsveranstaltung regen Gebrauch!
Die Gelegenheit, den eigenen Standpunkt zum Thema Waffenrecht
gegenüber einer solchen Expertenrunde klar zu machen, wird es
voraussichtlich nicht mehr so schnell geben.
Mit oberfränkischen Grüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
Weitere Infos:
13
Nov.
Rödental/München – Klaus Jentsch, 1. Schützenmeister des Schützengaus Nord Coburg/Kronach/Lichtenfels, ist mit dem goldenen Protektoratsabzeichen geehrt worden. Das ist eine der höchsten Auszeichnungen, die der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) vergibt. Die Ehrung nahm Franz Herzog von Bayern, der Protektor des BSSB, in einer Feierstunde in Schloss Nymphenburg in München vor.
Klaus Jentsch hat seine Funktionärstätigkeit im Schützenwesen 1993 begonnen. Nach verschiedenen Tätigkeiten in Verein, Gau und Bezirk – hier hatte er über viele Jahre hinweg zentrale Positionen im Sport inne – hat er in schwieriger Situation das Amt des 1. Schützenmeisters im Schützengau Nord übernommen, der Coburg, Kronach und Lichtenfels umfasst.
Trotz verantwortungsvoller Funktionen auf Vereins- und Gauebene steht er dem Schützenbezirk Oberfranken nach wie vor helfend zur Seite. „Seine ruhige Art ist bei allen Schützinnen und Schützen ebenso geschätzt wie seine Fachkompetenz“, heißt es in der Laudatio auf Klaus Jentsch.
Zu den ersten Gratulanten gehörten Landesschützenmeister Christian
Kühn und Oberfrankens Bezirksschützenmeister Alexander Hummel. Auch
sie würdigten den herausragenden Einsatz von Klaus Jentsch, der in
Rödental bei Coburg zu Hause ist, für das Schützenwesen.
Weitere Infos unter:
07
Nov.
„Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ - so will es die EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Es würde bedeuten, dass bspw. der Besitzer eines Kleinkaliberrevolvers fortlaufend alle fünf Jahre mindestens ein Schießpensum wie zum Zeitpunkt der Erteilung (12 oder 18 Einheiten pro Jahr) nur für diesen Revolver nachweisen müsste und für jede andere in seinem Besitz befindliche Waffe auch.
Über die Umsetzung in deutsches Recht wird seit dem Gesetzesentwurf Anfang des Jahres erbittert gestritten.
Bereits im März flog unser damaliger 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink nach Berlin zu Bundesinnenminister Seehofer, um die Botschaft der Schützen zu überbringen: Wer über einen gewissen Zeitraum hinweg dem Schießsport mit eigenen Waffen nachweislich nachgehe, der dürfe nicht unendlich lange mit Misstrauen bedacht werden. Seehofer stellte damals schon in Aussicht, dass nach zehn Jahren Mitgliedschaft (BSSB: in diesem Sinne zehn Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis) im Verein Schluss sein müsse mit dem Erbringen von Schießnachweisen und stattdessen die Mitgliedschaft für den Bedürfnisfortbestand zum Besitz der eigenen Waffe(n) ausreichen würde.
Der BSSB hat seit diesem Zeitpunkt den Fokus der weiteren Bestrebungen vornehmlich auf dieses alles überragende Thema ‘Bedürfnis‘ ausgerichtet.
Dabei wurden immer wieder für unsere Schützen praktikable Vorschläge gemacht, um das Bedürfnis zu untermauern:
Schießnachweis ja, aber nicht je Waffe, sondern nur für die im Besitz befindlichen Waffen insgesamt: Konkret lautete unser Vorschlag für den Überprüfungszeitraum von 12 Monaten, dass innerhalb dieser 12 Monate entweder 1x im Quartal oder ersatzweise 6x über 12 Monate hinweg mit (einer der) eigenen Waffen geschossen werden müsse. Maximal sei es zumutbar, die Einheiten je im Besitz befindlicher Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) zu erbringen.
Eine Prüfung hätte idealerweise nach fünf Jahren und nach zehn Jahren zu erfolgen, dann sei die Ernsthaftigkeit der Sportausübung hinreichend bewiesen.
Ebenfalls drängten wir darauf, dass eine Klarstellung bereits Bestandteil des Waffengesetzes wird, um nicht in der anhängigen Waffenverwaltungsvorschrift von Behörden und Gerichten gedeutet zu werden. Dies stufen wir als notwendig ein, da es bundesweit zu teils gravierenden Unterschieden in der Auslegung der regelmäßigen Ausübung des Schießsports kommt. Besonders der Verwaltungsgerichtshof Hessen als höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Hessen sorgte mit seiner Feststellung, dass zum Bedürfnisfortbestand 12/18 Einheiten je Waffe zu schießen seien, für hektischen Aktionismus in der Politik. Die Vorstöße würden das Sportschießen in seiner jetzigen Form zum Erliegen bringen.
Am Mittwochabend nun, den 06.11.2019, fand kurz vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ein erneutes Spitzentreffen bei Bundesinnenminister Horst Seehofer im BMI statt, zu welchem keine 24 Stunden vorher geladen wurde. Das von der CSU geführte Ministerium setzte das Treffen extra als „bayerischen Termin“ an, bei welchem auch der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann zugegen war. Die Einladung richtete sich speziell an den Bayerischen Sportschützenbund und im Zuge dessen an den Deutschen Schützenbund als Dachverband.
Für den BSSB waren 1. Landesschützenmeister Christian Kühn zusammen mit Geschäftsführer Alexander Heidel in Berlin zugegen, um die Interessen der Schützen noch einmal deutlich zu vertreten, für den DSB der Präsident Hans-Heinrich von Schönfels sowie Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp.
In Übereinstimmung wurden unsere Positionen nochmals dargestellt; unbedingt galt es, überzogene Anforderungen an die Schützen zurückzudrängen.
Im Ergebnis zeichnet sich ein großer Erfolg ab: Seehofer bekräftigte, dass er nach wie vor zu seinem Wort stehe und „nach zehn Jahren Schluss sein müsse“ mit Schießnachweisen, die Mitgliedschaft im Verein müsse für den Bedürfnisfortbestand genügen. Die 10-Jahresfrist gilt für den Schützen, nicht je Waffe!
Die Prüfung zum weiteren Besitz von Schusswaffen soll nun wie folgt aussehen:
Die Prüfungen erfolgen nach 5 Jahren und nach 10 Jahren nach erstmaliger Waffenerlaubnis.
Im für die Prüfung maßgeblichen Jahr soll je Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) im Besitz entweder 1x im Quartal oder 6x im Jahr geschossen werden.
Nach diesen zehn Jahren genügt die fortdauernde Mitgliedschaft im Verein/Verband für das Fortbestehen waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Übereinstimmend wurde ebenfalls seitens des BMI bestätigt, dass die Armbrust nach wie vor erlaubnisfrei bleibt.
Wir sind nun auf den weiteren Gesetzgebungsprozess gespannt, kommende Woche findet die zweite Lesung im Bundestag statt. Noch im Dezember soll der Entwurf dann Gesetz werden.
Ausdrücklich danken möchten wir all unseren Mitgliedern, die sich in dieser Sache engagiert haben und die Bundestagsabgeordneten per Brief oder E-Mail informiert und zum Handeln aufgefordert haben. Ohne diese, deutlich Wirkung zeigende Initiative, wäre man in diesem Punkt wohl nicht so weit gekommen.
Unser Dank gilt ebenfalls dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, allen voran Staatsminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Horst Seehofer für die tatkräftige Unterstützung in dieser Sache.
Quelle: www.bssb.de
Weitere Informationen zum Thema:
09
Sep.
Bei den erstmals in diesem Jahr in Suhl ausgetragenen World Masters für Schützen über 45 Jahre werden in den Olympischen Disziplinen im Bereich der Freihandschützen offizielle Weltmeister Titel vergeben.
Mit dem Luftgewehr auf 10 Meter erreichte Jürgen Wallowsky, der Kapitän der Bundesligamannschaft der SG Coburg, im Vorkampf mit 619,3 Ringen ein Weltklasse Ergebnis und zog mit fast acht Ringen Vorsprung als erster ins Finale ein.
Im anschließenden Finale starten alle acht qualifizierten Teilnehmer wieder bei null. Beim Finale stehen zunächst für jeden Schützen zehn Wertungsschüsse auf Kommando an. Danach muss der schlechteste ausscheiden. Danach werden immer wieder zwei Schüsse abgegeben, und derjenige mit den wenigsten gesamten Ringen im Finale scheidet aus.
„Wallo“ erreichte mit 97,9 Ringen bei den ersten zehn Schuss einen unglücklichen Start und lag auf Rang fünf. Im weiteren Verlauf des Finals erzielte das Urgestein des „Team CO“ elf Zehner am Stück und ging mit nur 0,8 Ringen Rückstand in die entscheidenden zwei Finalschüsse gegen den Mongolischen Nationaltrainer Munkh-Erdene Tsedevdorj. „Wallo“ erzielte mit 10,7 und 10,5 zwei Superschüsse, hatte aber letztlich gegen den Mongolen keine Chance mehr, der mit 10,9 und 10,8 nichts mehr anbrennen lies.
25
Aug.
Der Versand der Startkarten zur Bayerischen Meisterschaft erfolgt wie angekündigt online.
Am 25.08.19 wurde an die betreffenden Vereine eine Mail an die in GM-Shooting hinterlegte(n) Mailadressen mit den entsprechenden Informationen versendet (gleiche Mailempfänger wie für die Gau- und Bezirksmeisterschafts – Startkarten).
Es handelt sich aktuell um die Startkarten für die Bayer. Meisterschaft Unterhebel C sowie KK Mehrlader.
Aufgrund eines Problems beim Melden der Bezirksergebnisse, wurde unser Bezirk zunächst bei diesen beiden Disziplinen nicht berücksichtigt.
Die Startkarten kommen daher etwas kurzfristig.
Jedem Verein wurde als Anlage eine PDF mit den Startkarten des Vereines geschickt.
Die Startkarten müssen in ausgedruckter Form mit zur Bayerischen Meisterschaft gebracht werden.
Bitte prüfen Sie Ihr Mailpostfach und werfen Sie auch einmal einen Blick in den Spamordner.
Mit sportlichen Grüßen
W. Horcher
1. Bezirkssportleiter
20
Aug.
Beim diesjährigen Classic Cup des BSSB in Pettstadt nahmen auch 21 Schützinnen aus Oberfranken teil.
Auch in diesem Jahr konnten 1. Plätze und andere gute Leistungen verzeichnet werden.
Manuela Knorn von Hubertus Stegaurach errang mit 49 Punkten den 1. Platz in der Gruppe Luftgewehr Freihand, gefolgt von ihrer Vereinskollegin Silvia Schirmer, die mit 99 Punkten den 3. Platz belegte.
Erfolgreich mit der Luftpistole war auch Regina Baderschneider von der SG Münchberg, die sich mit 122,1 Punkten den 1. Platz sicherte.
In der Gruppe Auflage Senioren I/II errang Adelheid Ganss von der SG
Rödental den 3. Platz mit 14,4 Punkten und
vervollständigte damit das sehr gute Abschneiden oberfränkischer
Schützinnen bei diesem Wettbewerb.
Weitere Infos:
Die Bezirksdamenleitung bedankt sich bei den Ausrichtern herzlich für die Durchführung der Veranstaltung.
Kerstin Jacobsen
Bezirksdamenleiterin
19
Aug.
Der Versand der Startkarten zur Bayerischen Meisterschaft erfolgt wie angekündigt online.
Am 19.08.19 wurde an die betreffenden Vereine eine E-Mail an die in GM-Shooting hinterlegte(n) Mailadressen mit den entsprechenden Informationen versendet (gleiche Mailempfänger wie für die Gau- und Bezirksmeisterschafts – Startkarten).
Es handelt sich aktuell um die Startkarten für die
Jedem Verein wurde als Anlage eine PDF mit den Startkarten des Vereines geschickt.
Bitte beachten, dass Unterhebel C und KK-Mehrlader in Hochbrück in der Finalhalle und die Wettbewerbe Unterhebel A und B bei der HSG in Nürnberg stattfindet.
Die Startkarten müssen in ausgedruckter Form mit zur Bayerischen Seniorenmeisterschaft gebracht werden.
Bitte prüfen Sie Ihr Mailpostfach und werfen Sie auch einmal einen Blick in den Spamordner.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
14
Aug.
Der Versand der Startkarten zur Deutschen Meisterschaft erfolgt wie angekündigt online.
Am 14.08. sowie 19.08. wurde an die betreffenden Vereine eine Mail an die in GM-Shooting hinterlegte(n) Mailadressen mit den entsprechenden Informationen versendet (gleiche Mailempfänger wie für die Gau- und Bezirksmeisterschafts – Startkarten).
Es handelt sich aktuell um die Startkarten für die Deutsche Meisterschaft Auflage in Hannover und Dortmund sowie Ordonanzgewehr
Es wurde eine Excelliste mit den Links für die einzelnen Vereine versandt. Bitte den jeweiligen Link herauskopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.
Die Startkarten müssen in ausgedruckter Form mit zur Deutschen Meisterschaft gebracht werden.
Bitte beachtet, dass auch der als Anlage zur Mail beigefügte Dopingbogen und die Schiedsgerichtsvereinbarung ausgefüllt und mitgebracht werden muss!
Der DSB hätte gerne, dass die beiden Blätter auf ein Blatt (Vorder- u. Rückseite) gedruckt wird.
Bitte prüfen Sie Ihr Mailpostfach und werfen Sie auch einmal einen Blick in den Spamordner.
Mit sportlichen Grüßen
W. Horcher
1. Bezirkssportleiter
31
Jul.
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
der Versand der Startkarten zur Deutschen Meisterschaft erfolgt wie angekündigt online.
Heute wurde an die betreffenden Vereine eine E-Mail an die in GM-Shooting hinterlegte(n) Mailadressen mit den entsprechenden Informationen versendet (gleiche Mailempfänger wie für die Gau- und Bezirksmeisterschafts – Startkarten).
Es handelt sich aktuell um die Startkarten für die Deutsche Meisterschaft Kugel.
Die Startkarten, wie auch die Dopingerklärung und Schiedsgerichtsvereinbarung, müssen in ausgedruckter Form mit zur Deutschen Meisterschaft gebracht werden.
Ich habe diesmal eine Excel als Anhang verschickt. In dieser Excel sind die einzelnen Links für die Vereine (nach Vereinsnummern).
Bitte den jeweiligen Link herauskopieren und in die Adresszeile des Browsers geben.
Bitte prüfen Sie Ihr E-Mailpostfach und werfen Sie auch einmal einen Blick in den Spamordner.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
19
Jul.
Als Anlage zu den Startkarten der DM wurde zum einen die Dopingerklärung und zum anderen die Schiedsgerichtsvereinbarung übermittelt.
Am Ende der Dopingerklärung findet sich der Satz:
„BITTE AUCH AUF DER RÜCKSEITE UNTERSCHREIBEN“
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass dieser Satz nur Beachtung finden muss, wenn die Dopingerklärung auf der Vorderseite und die Schiedsgerichtsvereinbarung auf der Rückseite aufgedruckt wurde.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
11
Jul.
Liebe Vereinsverantwortliche,
der Bayerische Landtag hat endlich die Rahmenbedingungen des Sonderförderprogramms für den vereinseigenen Sportstättenbau festgelegt. Insbesondere sollen Vereine in finanzschwächeren Gemeinden gefördert werden. Insgesamt stehen hierfür jährlich 10 Mio. € zur Verfügung (BLSV und BSSB).
Die Fördersätze wurden für jede bayerische Gemeinde festgelegt und reichen von 25 % reinem Zuschuss bis hin zu 55 % Zuschuss kombiniert mit einem zinsverbilligten Darlehen von 20 %. Eine nach Gemeinden sortierte Liste mit Fördersätzen finden Sie im Downloadbereich.
Für Maßnahmen mit einem förderfähigen Kostenvolumen bis 250.000 € kann lediglich der reine Zuschuss in Anspruch genommen werden, für Anträge mit einem förderfähigen Kostenvolumen von mehr als 250.000 € kann der gemeindespezifische Zuschuss auch mit einem zinsvergünstigten Darlehen kombiniert werden.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern unverändert, ebenso können die bisherigen Antragsunterlagen für den Schießstättenbau verwendet werden. Weitere Erläuterungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage.
Für das Sonderprogramm können Zuschussanträge berücksichtigt werden, die ab dem 15.07.2019 beim BSSB eingegangen sind (Posteingangsstempel BSSB). Das Sonderförderprogramm ist zunächst bis 31.12.2020 befristet.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an unseren Referenten für Sportstättenbau, E-BezSM Volker Gottfried, wenden.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister