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Liebe Schützinnen,
liebe Schützen,
aufgrund vieler Anfragen zum Thema ZIS, Vorschießen und
Startzeitverlegung zur Bezirksmeisterschaft, bitte ich folgendes zu beachten:
ZIS Meldungen sind beim Gau spätestens zu den veröffentlichten
Terminen (abhängig von der Disziplin) abzugeben.
Vorschießen ist nur aufgrund folgender Gründe möglich:
Zu beachten ist, dass jedem Antrag eine Bescheinigung (Kirche,
Arbeitgeber, Arzt) beizufügen ist!
Auch auf die Einhaltung des
Termins ist zu achten!
Startzeitverlegungen am gleichen Tag sind i.d.R. kein
Problem solange freie Stände zur Verfügung stehen oder Sie finden
selbst einen Tauschpartner.
Startzeitänderungen für andere
Tage sind nicht möglich.
Mit sportlichen Grüßen
W. Horcher
Seit dem Sportjahr 2017 können alle Einzel-Ergebnisse, die an der
Gaumeisterschaft regulär geschossen wurden, durchgemeldet werden.
Ab dem Sportjahr 2018 werden wieder Mannschaftslimits zur
Weitermeldung zur Landesmeisterschaft gewertet. Sollten 3
Einzelschützen, ohne dass Sie sich über das Mannschaftslimit zur
Landesmeisterschaft qualifiziert haben kommen, dann müssen Sie vor dem
Start im Service eine Mannschaftmeldung abgeben, um als Mannschaft
gewertet zu werden!
Ungeachtet der o. g. Möglichkeiten von ZiS, gibt es Gründe, die
zum Vorschießen der Bezirksmeisterschaft berechtigen. Dazu ist
rechtzeitig der entsprechende Antrag vorzulegen. Dies ist interessant,
wenn z.B. wert auf den Bezirkstitel Einzel bzw. Mannschaft gelegt wird.
Alle Anträge auf Vorschießen werden von der Landessportleitung
geprüft. Aus diesem Grund werden die Anträge entsprechend den derzeit
gültigen Regelungen vorgeprüft:
Ich habe/in meiner Familie ist an dem Termin ein runder
Geburtstag – kein berechtigter Grund.
Ich bin an dem
Termin im Urlaub – kein berechtigter Grund.
Mein
Kind/Enkel hat Taufe/Kommunion/Konfirmation – Antrag kann gestellt
werden.
Ich bin Pate (Taufe, etc) – Antrag kann gestellt
werden.
Ich muss an dem Termin arbeiten – Antrag kann gestellt
werden.
Ich habe an dem Termin eine Operation/Kuraufenthalt –
Antrag kann gestellt werden.
Ich habe früh/nachmittags den
Starttermin, kann ich nachmittags/früh starten – Ja, wenn ein Stand
verfügbar.
Mein Vereinskamerad muss am nächsten Tag schießen,
können wir beide am gleichen Tag schießen? – Nein.
Ich habe an dem Termin eine Einladung des BSSB/DSB – Antrag kann
gestellt werden.
Ich muss 2 Disziplinen an verschiedenen Tagen
schießen, kann ich die am gleichen Tag schießen? –
Nein.
Wir haben an diesem Termin unser Schützenfest, kann
ich Vorschießen - kein berechtigter Grund.
Wenn ich mich
nach dem Meldetermin zum Bezirk von der Bezirksmeisterschaft abmelde,
muss ich dann trotzdem das Startgeld bezahlen – Ja.
Warum sollte ich mich dann abmelden? – Ihr Startplatz kann von einem
anderen Schützen genutzt werden, der an diesem Tag eine andere
Startzeit benötigt – und evtl. profitieren Sie auch einmal.
Wo
und wie erfahre ich, wann ich bei der BezM starten muss? – Ab Ende
November werden die Termine nach Disziplinen und Klassen auf der Seite
www.bssb-oberfranken.de unter Sport
Bezirksmeisterschaft veröffentlicht.
Unter dieser Adresse
werden auch die Termine für das Beantragen von Vorschießen
veröffentlicht.
Termine für die ZIS Meldung bitte beim Gau erfragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte frühzeitig an w.horcher@bssb-ofr.de!
Die Abmeldung ist jederzeit formlos per E-Mail an sport@bssb-ofr.de möglich.
Auf der rechten Seite haben sie nun die Möglichkeit, einzelne Disziplinarten auszuwählen:
Bei allen Disziplinen, bei denen noch keine Limitfestsetzung vollzogen wurde oder bei den „Offenen Bezirksmeisterschaften“ ist ein Limit von 0 Ringen eingetragen.
Stichtag ist der 01.September des laufenden Jahres. Die Meldungen der Mannschaften für die kommende Saison müssen bis zu diesem Termin erfolgen.
(z.B.: für die Saison 2020-2021 bis 01.September 2020 anmelden)
Die Meldeunterlagen werden den gesetzten Vereinen im August rechtzeitig zugeschickt, alternativ
können die Unterlagen auch aus dem Bereich Dokumente Bogen-Liga heruntergeladen werden.
Stichtag ist der 30. April des laufenden Jahres.
(z.B.: Abmeldeschluß für das Sportjahr 2021 ist der 30. April 2020)
Alle Mannschaften der laufenden Saison sind für die kommende Saison automatisch gesetzt.
Wer keine Mannschaft mehr stellen kann muss sich bis zum Stichtag abmelden.
Stichtag ist der 15. August des laufenden Jahres.
Vereinswechsel eines Schützen:
Ein Schütze, der in der Liga Mannschaft eines teilnehmenden Vereines gemeldet
wird muss auch Mitglied dieses Vereines sein.
Meldeschlusstermin für die kommende Saison ist jeweils der
15. August des laufenden Jahres
(Beispiel: für Saison 2019-2020 15. August 2019)
Bis zu diesem Meldetermin muss der Vereinswechsel vollzogen sein.
Es wird ein entsprechender Eintrag im Schützenausweis gemacht.
Wird der Termin nicht eingehalten kann der Schütze nicht zugelassen werden!
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Wechsel:
Passeintrag für den Bogen - Zweitverein (Stammverein bleibt)
oder
Vereinswechsel komplett (neuer Stammverein).
Der Passantrag ist im Bereich Dokumente Bogen Liga zu finden.
Vereine die ZMI verwenden, sollten das aber zwingend über das System machen.
Was auch oft falsch gemacht wird:
Meisterschaften (Gau, Bez, Bay …) und Liga (=RWK) sind
zwei verschiedene Disziplinen.
Das entsprechende Formular "Passantrag Schützenausweis" ist im Dokumente Bereich der Bogen Liga als
Download zu finden
Für die Bogen Liga ist die Teilnahme ab Jugendklasse erlaubt.
(z.B. für die Saison 2020
dann die Jahrgänge 2005 und 2004)
Änderungen innerhalb der Vorstandschaft, bei Ansprechpartnern
innerhalb des Vereins oder bei Änderungen von Kontaktdaten müssen
seitens des Vereins eigenverantwortlich über den
ZMI-Client (offizielle Mitgliederverwaltungssoftware des BSSB) gemeldet
werden. Sofern Ihr Verein den ZMI-Client nicht einsetzt, erfolgt die
Meldung auf herkömmlichem Weg zu Händen des im jeweiligen Gau
zuständigen Mitgliederreferenten.
Da sämtliche Gliederungen mit diesem Datenbestand arbeiten, kann
nur über den ZMI-Client sichergestellt werden, dass alle
Verbandsebenen Kenntnis von den neuen Daten erhalten. Eine separate
Meldung an die einzelnen Ansprechpartner im Bezirk/Gau muss
nicht erfolgen.
Bei zusätzlichen Diensten, die bislang noch nicht an den
ZMI-Client angebunden sind, und in denen die Kontaktdaten seitens des
Vereins selbst gepflegt werden können, muss die Adressänderung
ebenso eigenverantwortlich erfolgen. Hierzu zählt
insbesondere das GM-Shooting Portal bzw. das
Mann-Programm zur Meldung der Starts bei Gau-/Bezirksmeisterschaften.
Die Blöcke mit Policen für Tagesversicherungen sind jederzeit in der BSSB Geschäftsstelle bestellbar.
Kontaktadressen finden sich auf der Webseite des BSSB -> Geschäftsstelle.
Derzeitig zuständig (Stand 12/2018) ist Frau Sabine Freitag.
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