Haben Sie eine Frage? Vielleicht finden Sie ja hier bereits die passende Antwort.
Der Austausch von VÜL-Ausweisen erfolgt direkt durch die Geschäftsstelle des BSSB. Derzeit ist Petra
Horneber unsere direkte Ansprechpartnerin. Der Kontakt erfolgt im
Bereich Gewehr/Pistole über den VÜL Referenten im zuständigen
Schützengau, für den Bereich Bogen über den VÜL
Referenten im Schützenbezirk.
Der Ausweistausch wird z. B. notwendig, wenn die Mögilchkeit zur
Eintragung von weiteren Verlängerungsmaßnahmen auf bestehenden
Ausweisen nicht mehr möglich, der Ausweis unbrauchbar geworden oder
verloren gegangen ist. Bei direkten Kontaktaufnahmen bitten wir zur
Erleichterung der Arbeit darum, sämtliche relevanten Daten des
Lizenzinhabers (Namen, Vorname, Geb.-Datum, BSSB-Nummer,
Ausweisnumer) anzugeben.
Alle Aus- und Weiterbildungsangebote des BSSB (v. a.
Trainer-Fortbildungen) werden über das Ausschriebungsheft bzw. den
BSSB Onlinemelder ausgeschrieben.
Eine Übersicht aller Angebote mit Selektionsmöglichkeit nach Ort
oder Schützengau bzw. Schützenbezirk findet sich unter:
https://www.bssb.de/aus-und-weiterbildung
Bei Wechseln in der Zuständigkeit innhalb des Vereins sind die Daten eigenverantwortlich durch den Verein zu aktualisieren:
Liebe Schützinnen,
liebe Schützen,
aufgrund vieler Anfragen zum Thema ZIS, Vorschießen und
Startzeitverlegung zur Bezirksmeisterschaft, bitte ich folgendes zu beachten:
ZIS Meldungen sind beim Gau spätestens zu den veröffentlichten
Terminen (abhängig von der Disziplin) abzugeben.
Vorschießen ist nur aufgrund folgender Gründe möglich:
Zu beachten ist, dass jedem Antrag eine Bescheinigung (Kirche,
Arbeitgeber, Arzt) beizufügen ist!
Auch auf die Einhaltung des
Termins ist zu achten!
Startzeitverlegungen am gleichen Tag sind i.d.R. kein
Problem solange freie Stände zur Verfügung stehen oder Sie finden
selbst einen Tauschpartner.
Startzeitänderungen für andere
Tage sind nicht möglich.
Mit sportlichen Grüßen
W. Horcher
Seit dem Sportjahr 2017 können alle Einzel-Ergebnisse, die an der
Gaumeisterschaft regulär geschossen wurden, durchgemeldet werden.
Ab dem Sportjahr 2018 werden wieder Mannschaftslimits zur
Weitermeldung zur Landesmeisterschaft gewertet. Sollten 3
Einzelschützen, ohne dass Sie sich über das Mannschaftslimit zur
Landesmeisterschaft qualifiziert haben kommen, dann müssen Sie vor dem
Start im Service eine Mannschaftmeldung abgeben, um als Mannschaft
gewertet zu werden!
Ungeachtet der o. g. Möglichkeiten von ZiS, gibt es Gründe, die
zum Vorschießen der Bezirksmeisterschaft berechtigen. Dazu ist
rechtzeitig der entsprechende Antrag vorzulegen. Dies ist interessant,
wenn z.B. wert auf den Bezirkstitel Einzel bzw. Mannschaft gelegt wird.
Die Limitzahlen für die Bezirksmeisterschaften werden mit der
Einteilung in der jeweiligen Disziplin und Klasse
generiert.
Erst wenn alle Gaue gemeldet haben und der Bezirk die
Einteilung vorgenommen hat, werden Limits festgesetzt.
Diese hängen von den gemeldeten Schützen aus den vier Gauen und der
jeweiligen Standkapazität ab. Die Bekanntgabe der Limits erfolgt
direkt im GM-Shooting-Portal mit der Versendung der
jeweiligen Startkarten der einzelnen Disziplinen.
Alle Anträge auf Vorschießen werden von der Landessportleitung geprüft.
Aus diesem Grund werden die Anträge entsprechend den derzeit
gültigen Regelungen vorgeprüft:
Ich habe/in meiner Familie ist an dem Termin ein runder
Geburtstag – kein berechtigter Grund.
Ich bin an dem
Termin im Urlaub – kein berechtigter Grund.
Mein
Kind/Enkel hat Taufe/Kommunion/Konfirmation – Antrag kann
gestellt werden.
Ich bin Pate (Taufe, etc) – Antrag kann
gestellt werden.
Ich muss an dem Termin arbeiten –
Antrag kann gestellt werden.
Ich habe an dem Termin
eine Operation/Kuraufenthalt – Antrag kann gestellt
werden.
Ich habe früh/nachmittags den Starttermin, kann ich
nachmittags/früh starten – Ja, wenn ein Stand
verfügbar.
Mein Vereinskamerad muss am nächsten Tag schießen,
können wir beide am gleichen Tag schießen? – Nein.
Ich habe an dem Termin eine Einladung des BSSB/DSB – Antrag kann
gestellt werden.
Ich muss 2 Disziplinen an verschiedenen
Tagen schießen, kann ich die am gleichen Tag schießen? –
Nein.
Wir haben an diesem Termin unser Schützenfest, kann
ich Vorschießen - kein berechtigter Grund.
Wenn ich mich nach dem Meldetermin zum Bezirk formlos
von der Bezirksmeisterschaft abmelde, muss ich dann trotzdem das
Startgeld bezahlen – Ja.
Warum sollte ich mich dann
abmelden? – Ihr Startplatz kann von einem anderen Schützen genutzt
werden, der an diesem Tag eine andere Startzeit benötigt – und evtl.
profitieren Sie hiervon auch einmal.
Wo und wie erfahre ich, wann ich bei der BezM starten muss? –
Ab Ende November werden die Termine nach Disziplinen und Klassen auf
der Seite www.bssb-oberfranken.de unter Sport
Bezirksmeisterschaft veröffentlicht.
Unter dieser Adresse
werden auch die Termine für das Beantragen von Vorschießen
veröffentlicht.
Termine für die ZIS Meldung bitte beim Gau erfragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte frühzeitig an bezirksmeisterschaft@bssb-ofr.de!
Die Abmeldung von der Bezirksmeisterschaft gegenüber dem Schützengau
bis zum Tag der Meisterschaft per Formular oder ist im Anschluss
formlos per E-Mail
an sport@bssb-ofr.de möglich.
Bitte beachten Sie dazu aber die folgenden Hinweise:
Auf der rechten Seite haben sie nun die Möglichkeit, einzelne Disziplinarten auszuwählen:
Bei allen Disziplinen, bei denen noch keine Limitfestsetzung vollzogen wurde oder bei den „Offenen Bezirksmeisterschaften“ ist ein Limit von 0 Ringen eingetragen.
Stichtag ist der 01.September des laufenden Jahres. Die Meldungen der Mannschaften für die kommende Saison müssen bis zu diesem Termin erfolgen.
(z.B.: für die Saison 2020-2021 bis 01.September 2020 anmelden)
Die notwendigen Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
Stichtag ist der 30. April des laufenden Jahres.
(z.B.: Abmeldeschluß für das Sportjahr 2021 ist der 30. April 2020)
Alle Mannschaften der laufenden Saison sind für die kommende Saison automatisch gesetzt.
Wer keine Mannschaft mehr stellen kann muss sich bis zum Stichtag abmelden.
Stichtag ist der 15. August des laufenden Jahres.
Vereinswechsel eines Schützen:
Ein Schütze, der in der Liga Mannschaft eines teilnehmenden Vereines gemeldet
wird muss auch Mitglied dieses Vereines sein.
Meldeschlusstermin für die kommende Saison ist jeweils der
15. August des laufenden Jahres
(Beispiel: für Saison 2019-2020 15. August 2019)
Bis zu diesem Meldetermin muss der Vereinswechsel vollzogen sein.
Es wird ein entsprechender Eintrag im Schützenausweis gemacht.
Wird der Termin nicht eingehalten kann der Schütze nicht zugelassen werden!
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Wechsel:
Passeintrag für den Bogen - Zweitverein (Stammverein bleibt)
oder
Vereinswechsel komplett (neuer Stammverein).
Der Passantrag ist im Bereich Dokumente Bogen Liga zu finden.
Bei der Zweitverein Variante muss für die Disziplin Liga Bogen Recurve der Eintrag B60 RWK Bogen erfolgen. Die Disziplin Übersicht ist im Formular "Passantrag Schützenausweis" auf Seite 2 zu finden.
Vereine die ZMI verwenden, sollten das aber zwingend über das System machen.
Was auch oft falsch gemacht wird:
Meisterschaften (Gau, Bez, Bay …) und Liga (=RWK) sind
zwei verschiedene Disziplinen.
Das entsprechende Formular "Passantrag Schützenausweis" ist hier hinterlegt:
Für die Bogen Liga ist die Teilnahme ab Jugendklasse erlaubt.
(z.B. für die Saison 2020 dann die Jahrgänge 2005 und 2004)
Siehe auch Jahrgangstabelle unter
Nein.
Der Leistungsverein Sportschützen Oberfranken e. V. wurde
insbesondere für oberfränkische Sportschützen gegründet, die für
diesen als Zweitmitglieder in ausgewählten Disziplinen auf der
Meisterschaftsebene starten. Daher sind Erstmitgliedschaften nur in
Ausnahmefällen möglich (vgl. § 4 der Satzung).
Nein.
Der Start für den Leistungsverein ist nur in der
Meisterschaftsebene möglich. Der Haupt-Fokus liegt dabei primär auf Mannschaftsstarts.
Nein.
Der Leistungsverein sieht sich nicht als Konkurrenz zu den
etablierten Vereinen Oberfrankens, sondern will sportliche Nischen
besetzen bzw. seinen Mitgliedern anbieten, die sich so in den
Heimatvereinen eben genau nicht bieten.
Änderungen innerhalb der Vorstandschaft, bei Ansprechpartnern
innerhalb des Vereins oder bei Änderungen von Kontaktdaten müssen
seitens des Vereins eigenverantwortlich über den
ZMI-Client (offizielle Mitgliederverwaltungssoftware des BSSB) gemeldet
werden. Sofern Ihr Verein den ZMI-Client nicht einsetzt, erfolgt die
Meldung auf herkömmlichem Weg zu Händen des im jeweiligen Gau
zuständigen Mitgliederreferenten.
Da sämtliche Gliederungen mit diesem Datenbestand arbeiten, kann
nur über den ZMI-Client sichergestellt werden, dass alle
Verbandsebenen Kenntnis von den neuen Daten erhalten. Eine separate
Meldung an die einzelnen Ansprechpartner im Bezirk/Gau muss
nicht erfolgen.
Bei zusätzlichen Diensten, die bislang noch nicht an den
ZMI-Client angebunden sind, und in denen die Kontaktdaten seitens des
Vereins selbst gepflegt werden können, muss die Adressänderung
ebenso eigenverantwortlich erfolgen. Hierzu zählt
insbesondere das GM-Shooting Portal bzw. das
Mann-Programm zur Meldung der Starts bei Gau-/Bezirksmeisterschaften.
Die Blöcke mit Policen für Tagesversicherungen sind jederzeit in der BSSB Landesgeschäftsstelle in Garching-Hochbrück bestellbar.
Kontaktadressen finden sich auf der Webseite des BSSB -> Geschäftsstelle. Derzeitig
zuständig (Stand 12/2018) ist Frau Sabine Freitag.
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