Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Bayerischer Sportschützenbund - Bezirk Oberfranken

Waffenrecht

Bis auf die Bogenschützen betrifft das Thema Waffenrecht jeden Sportschützen auf vielfältigste Weise. Dabei ist es nicht unbedingt erheblich, ob es sich dabei um eine erlaubnispflichtige oder eine erlaubnisfreie Waffe oder deren Munition handelt.

Als Sportschütze gibt es viele Möglichkeiten vom Waffenrecht tangiert zu werden. Zum Beispiel, wenn eine Waffe
•    auf dem Schießstand benutzt wird
•    transportiert wird
•    übergeben oder überlassen wird

Aber auch
•    als Jungendbetreuer
•    als Waffenbesitzer inkl. der Aufbewahrung
•    als Aufsicht
•    als Schießstandbetreiber

Das Waffenrecht bildet sich aus dem Waffengesetz (WaffG) sowie der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Obwohl dies Bundesgesetze sind und eigentlich bundesweit einheitlich angewendet werden sollten, zeigt die Praxis, dass die Innenministerien der Bundesländer es unterschiedlich interpretieren.

Auch die Rechtsprechung trägt zu einer ständigen Beeinflussung der Umsetzung des Waffenrechts maßgeblich bei.

Für uns als Sportschützen wird die Umsetzung des Waffenrechts noch zusätzlich durch die jeweils vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigte Sportordnung unseres Schießsportverbandes (DSB/BSSB) beeinflusst.

Aus all diesen Gründen ist es für jeden Sportschützen unabdingbar sich ständig mit dem Thema Waffenrecht zu befassen und dessen Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.

Der DSB sowie unser Landesverband BSSB sind ständig bemüht über ihre jeweiligen Publikationen (Deutsche Schützenzeitung sowie die Bayerische Schützenzeitung) aktuelle Entwicklungen frühzeitig aufzuzeigen. Dies gilt dabei nicht nur für die Diskussionen zu Änderungen des Waffenrechts, sondern auch für die laufende Rechtsprechung.

Nachfolgender Link führt auf die Web-Seite des BSSB zum Thema Waffenrecht. Hier findet man alles zu den Themen „Waffenrechts-Infos“ und allen wichtigen Formularen für den Sportschützen.

Im Sommer 2017 wurde das Waffenrecht in einigen Punkten verändert. Die zentralen Änderungen finden sich im Newsartikel vom 06.07.2017.

 

Uwe Matzner

Ansprechpartner Waffenrecht

Uwe Matzner

Alfred-Bühling-Str. 8
96450 Coburg

09561-34740
09561-34730
waffenrecht@bssb-ofr.de


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