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01

Jul.

Böller, Waffen-/Sprengstoffgesetz

Änderungen im Waffenrecht

Salutwaffen noch bis 30.08.2021 nachmelden!

Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Böllerfreunde,
liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

die im letzten Jahr beschlossenen Änderungen des Waffenrechts haben auch Auswirkungen für Besitzer von bisher erlaubnisfreien Salutwaffen. Künftig sind Salutwaffen, also dauerhaft veränderte Langwaffen die der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen zur Brauchtumspflege dienen, in diejenige Kategorie einzuordnen, der die Waffe vor dem Umbau unterfiel.

Zahlreiche Vereine oder auch Privatpersonen nutzen bei kirchlichen Hochfesten um- oder nachgebaute Karabiner, für die genau dieses gilt.

Für deren Erwerb bzw. Besitz ist bis spätestens 30.08.2021 eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Voraussetzung ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Die anzuerkennende Bedürfnisregelung für Brauchtumsschützen erleichtert den Erwerb und Besitz. Eine Waffensachkunde wie zur Erlaubnis für "scharfe" Schusswaffen wird nicht vorausgesetzt. Für Transport und Aufbewahrung reicht ein verschlossenes Behältnis (vergleichbar mit den Regelungen beim Luftgewehr).

Sämtliche relevanten Informationen sind im Merkblatt zu Salutwaffen des BSSB nachzulesen.

Mit oberfränkischen Schützengrüßen

Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister

Weitere Infos zum Thema:

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4331
(Veröffentlicht am 01.07.2021, gedruckt am 13.12.2024)

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