01
Jul.
Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Böllerfreunde,
liebe
Schützenschwestern und Schützenbrüder,
die im letzten Jahr beschlossenen Änderungen des Waffenrechts
haben auch Auswirkungen für Besitzer von bisher
erlaubnisfreien Salutwaffen. Künftig sind
Salutwaffen, also dauerhaft veränderte Langwaffen die der
Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen zur
Brauchtumspflege dienen, in diejenige Kategorie
einzuordnen, der die Waffe vor dem Umbau unterfiel.
Zahlreiche Vereine oder auch Privatpersonen nutzen bei
kirchlichen Hochfesten um- oder nachgebaute Karabiner, für die genau
dieses gilt.
Für deren Erwerb bzw. Besitz ist bis spätestens 30.08.2021 eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.
Voraussetzung ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Die
anzuerkennende Bedürfnisregelung für Brauchtumsschützen erleichtert
den Erwerb und Besitz. Eine Waffensachkunde wie zur Erlaubnis für
"scharfe" Schusswaffen wird nicht
vorausgesetzt. Für Transport und Aufbewahrung reicht ein
verschlossenes Behältnis (vergleichbar mit den Regelungen beim
Luftgewehr).
Sämtliche relevanten Informationen sind im Merkblatt zu Salutwaffen des BSSB nachzulesen.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
Weitere Infos zum Thema:
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4331
(Veröffentlicht am 01.07.2021, gedruckt am 13.12.2024)