30
Jul.
Liebe Vereinsvorsitzende,
es gibt gute Nachrichten für alle bauwilligen Vereine: Das im
Jahr 2019 aufgelegte und zunächst bis 31.12.2021 begrenzte
Sonderförderprogramm in strukturschwachen Regionen der bayerischen
Staatsregierung zum vereinseigenen Sportstättenbau wird nun doch weitergeführt!
Das bayerischen Innenministerium hat gegenüber dem BSSB bestätigt, dass das Sonderförderprogramm bis zum Ende der aktuellen Legislatur läuft. Da das Programm sowohl von unseren, als auch von den BLSV Vereinen sehr gut angenommen wird, sind für den Fall, dass die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 50 Mio. € nicht ausreichen, weitere Mittel bereitgestellt. Das bayerische Innenministerium geht weiterhin davon aus, dass ebenfalls ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die beantragten Mittel auch abfinanzieren zu können.
Unsere Vereine können somit nach wie vor Zuschüsse zu den erhöhten Fördersätzen des Sonderförderprogramms beantragen.
Für Fragen steht unser oberfränkischer Schießstättenbaureferent
Volker Gottfried sowie unsere BSSB
Landesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
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11
Jul.
Liebe Vereinsverantwortliche,
der Bayerische Landtag hat endlich die Rahmenbedingungen des Sonderförderprogramms für den vereinseigenen Sportstättenbau festgelegt. Insbesondere sollen Vereine in finanzschwächeren Gemeinden gefördert werden. Insgesamt stehen hierfür jährlich 10 Mio. € zur Verfügung (BLSV und BSSB).
Die Fördersätze wurden für jede bayerische Gemeinde festgelegt und reichen von 25 % reinem Zuschuss bis hin zu 55 % Zuschuss kombiniert mit einem zinsverbilligten Darlehen von 20 %. Eine nach Gemeinden sortierte Liste mit Fördersätzen finden Sie im Downloadbereich.
Für Maßnahmen mit einem förderfähigen Kostenvolumen bis 250.000 € kann lediglich der reine Zuschuss in Anspruch genommen werden, für Anträge mit einem förderfähigen Kostenvolumen von mehr als 250.000 € kann der gemeindespezifische Zuschuss auch mit einem zinsvergünstigten Darlehen kombiniert werden.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Regelungen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern unverändert, ebenso können die bisherigen Antragsunterlagen für den Schießstättenbau verwendet werden. Weitere Erläuterungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage.
Für das Sonderprogramm können Zuschussanträge berücksichtigt werden, die ab dem 15.07.2019 beim BSSB eingegangen sind (Posteingangsstempel BSSB). Das Sonderförderprogramm ist zunächst bis 31.12.2020 befristet.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an unseren Referenten für Sportstättenbau, E-BezSM Volker Gottfried, wenden.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister