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Aug.
Zum 01. Juli 2008 wurde der Art. 13 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ersatzlos aufgehoben, sodass die Erlaubnispflicht durch die Gemeinden (Bürgermeister) entfällt. Die Sicherheitsregeln für Böllerschützen sowie die einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes sind jedoch weiterhin einzuhalten.
Es kann jedoch durch den Wegfall der immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung der § 117 (Unzulässiger Lärm) als Ordnungswidrigkeit beim Böllern zur Anwendung kommen.
Ich empfehle deshhalb, Böllereinsätze nicht zu übertreiben und ausufern zu lassen sowie diese weiterhin bei den Gemeinden, der Polizei und auch bei den Anliegern anzukündigen.
Sollte es eine erneute Änderung beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geben, werde ich euch sofort benachrichtigen.
Euer Referent
Adolf Reusch
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=17
(Veröffentlicht am 15.08.2008, gedruckt am 07.02.2025)