18
Jun.
Liebe Böllerfreunde,
im Dialog mit dem bayerischen Innenministerium konnte im Rahmen der jüngsten Corona-Lockerungen eine praktikable und zufriedenstellende Lösung auch für unsere Böller-und Salutschützen erreicht werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Böllerschützen Mitglieder im BSSB sind, gelten hier nun auch die für den Sport im Freien allgemein geltenden Regelungen. Stand heute bedeutet dies, dass unter Einhaltung der Auflagen aus § 9 Abs. 2 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Gruppen von bis zu 20 Personen geböllert werden darf.
Ab 22. Juni fällt auch die Obergrenze von 20 Personen weg, sodass dann Böllerschießen mit mehr als 20 Teilnehmern möglich sind.
Adolf Reusch
Bezirks-Böllerreferent
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4306
(Veröffentlicht am 18.06.2020, gedruckt am 12.12.2024)