02
Nov.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die vom 02. bis 30. November Gültigkeit hat, regelt nun u. a. auch den Sportbetrieb im sog. Teil-Lockdown.
Der Individualsport, zu dem auch der Schießsport zählt, ist - wenn auch sehr eingeschränkt - grundsätzlich weiterhin möglich.Unter anderem sind folgende Einschränkungen zu beachten:
Der BSSB steht derzeit im engen Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, um die aktuellen Regelungen weiter zu präzisieren und ggf. schützenfreundlicher anwenden zu können.
Ferner gilt:
Die vollständige Stellungnahme unseres Dachverbands findet sich im BSSB-Info vom 02. November 2020 sowie auf der Webseite des BSSB.
Ob und inwieweit vor Ort von möglichen Ausnahmen Gebrauch gemacht
wird, bitte ich im Einzelfall gründlich zu prüfen. Jeder Aktive hat
es in der Hand, der Pandemie durch bewusste Reduzierung persönlicher
Kontakte aktiv entgegen zu treten.
Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4319
(Veröffentlicht am 02.11.2020, gedruckt am 07.02.2025)