
Lockerungen im Schützenwesen folgen dem allgemeinen Trend
Liebe Schützenfreunde,
das bayerische Kabinett hat am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen
der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Es gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Der
entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende
Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten.
Hier die Regelungen auf einen Blick:
- Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung)
gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig
geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G
(vollständig geimpft oder genesen).
- Bei der Aus- und Weiterbildung gilt 3G.
- Bei Vereinsversammlungen gilt
2G, speziell für ehrenamtliche Funktionäre
(in Ausübung ihrer Funktion) gilt 3G.
- In der Gastronomie gilt 2G.
Reine Schankwirtschaften sind nach wie vor geschlossen.
-
Schützenstüberl:
- Genutzt als Aufenthalts- oder Vorbereitungsraum im Rahmen der
Sportausübung: 3G.
- Genutzt als Gastronomie mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis: 2G.
- Genutzt als Raum für sonstige Vereinsveranstaltungen: 2G
(Ausnahme für reine Gremiensitzungen von ehrenamtlichen
Funktionären: 3G)
- Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen am
Schießstand (Renovierung etc.) gilt 2G,
speziell für Ehrenamtsinhaber in Ausübung ihrer
Ehrenamtsfunktion: 3G.
-
Schülerinnen und Schüler erhalten nach
Infektionsschutz (unter Vorlage eines Schülerausweises)
grundsätzlich Zugang zur eigenen Sportausübung
sowie zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese benötigen keine
weiteren Infektionsschutz-Nachweise. Im Zuschauerbereich, bei
Vereinsversammlungen und in der Gastronomie gilt diese
Ausnahmeregelung allerdings nur für Schülerinnen und Schüler, soweit
diese minderjährig sind.
- Folgende Tests sind bei Testerfordernissen zulässig: PCR,
PoC-Antigenschnelltest zur professionellen Anwendung oder ein unter
Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).
Der gesamte Maßnahmenkatalog ist im Teil wie immer auf dem BSSB-Webportal nachlesbar.
Für Rückfragen steht die BSSB-Landesgeschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister