Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator BSSB Info: Landesweit bei der Sportausübung nur noch 3G

17

Feb.

Verband, Allgemein

BSSB Info: Landesweit bei der Sportausübung nur noch 3G

Lockerungen im Schützenwesen folgen dem allgemeinen Trend

Liebe Schützenfreunde,

das bayerische Kabinett hat am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Es gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Der entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten.

Hier die Regelungen auf einen Blick:

  • Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G (vollständig geimpft oder genesen).
  • Bei der Aus- und Weiterbildung gilt 3G.
  • Bei Vereinsversammlungen gilt 2G, speziell für ehrenamtliche Funktionäre (in Ausübung ihrer Funktion) gilt 3G.
  • In der Gastronomie gilt 2G. Reine Schankwirtschaften sind nach wie vor geschlossen.
  • Schützenstüberl:
    • Genutzt als Aufenthalts- oder Vorbereitungsraum im Rahmen der Sportausübung: 3G.
    • Genutzt als Gastronomie mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis: 2G.
    • Genutzt als Raum für sonstige Vereinsveranstaltungen: 2G (Ausnahme für reine Gremiensitzungen von ehrenamtlichen Funktionären: 3G)
  • Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen am Schießstand (Renovierung etc.) gilt 2G, speziell für Ehrenamtsinhaber in Ausübung ihrer Ehrenamtsfunktion: 3G.
  • Schülerinnen und Schüler erhalten nach Infektionsschutz (unter Vorlage eines Schülerausweises) grundsätzlich Zugang zur eigenen Sportausübung sowie zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese benötigen keine weiteren Infektionsschutz-Nachweise. Im Zuschauerbereich, bei Vereinsversammlungen und in der Gastronomie gilt diese Ausnahmeregelung allerdings nur für Schülerinnen und Schüler, soweit diese minderjährig sind.
  • Folgende Tests sind bei Testerfordernissen zulässig: PCR, PoC-Antigenschnelltest zur professionellen Anwendung oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).

Der gesamte Maßnahmenkatalog ist im Teil wie immer auf dem BSSB-Webportal nachlesbar.

Für Rückfragen steht die BSSB-Landesgeschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit oberfränkischen Schützengrüßen

Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4359
(Veröffentlicht am 17.02.2022, gedruckt am 29.03.2024)

71. Oberfränkischer Bezirksschützentag

am Sonntag, den 28. April,
in Speichersdorf

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