In Bayern gilt seit dem 3. April 2022 die Sechzehnte Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV).
Hier die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur
vorherigen Verordnung:
- Für unser Sportschießen, unsere Aus- und
Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich
erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie
und unsere Schützenstüberl gelten keine
infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr.
- Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen
bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen
insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen
medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige
Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Hier die Regelungen auf einen Blick:
- Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung sowie als
Zuschauer, Betreuer, Trainer etc.) gelten im Außen- und Innenbereich
keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- Bei der Aus- und Weiterbildung gelten keine
infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- Bei Vereinsversammlungen gelten keine
infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- In der Gastronomie gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- Schützenstüberl:
- Genutzt als Aufenthalts- oder Vorbereitungsraum im
Rahmen der Sportausübung: keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- Genutzt als Gastronomie mit gaststättenrechtlicher
Erlaubnis (Speisen- wie Schankwirtschaft): keine
infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- Genutzt als Raum für sonstige Vereinsveranstaltungen:
keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen am Schießstand
(Renovierung etc.) gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen.
- Folgende, allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht
zwingend, werden seitens der Staatsregierung aber empfohlen:
- Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen
Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf
ausreichende Handhygiene zu achten.
- In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen,
mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf
ausreichende Belüftung zu achten.
- Für Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird
empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere
Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur
Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen (Anmerkung: Soweit
staatlicherseits weiterführende Empfehlungen zur Erstellung
eines solchen Hygienekonzepts vorliegen, werden wir an dieser
Stelle weiter berichten und ggf. ein spezielles Hygienekonzept
für unsere Schießsportveranstaltungen zur Verfügung stellen.)
Eine ausführliche Erläuterung der gültigen Regelungen im Detail
finden sich wie immer im einschlägigen Corona-Artikel auf der BSSB Verbandsseite.
Für Rückfragen steht die BSSB Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
MIt oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister