Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Umfassende Rechtschutzversicherung für BSSB-Mitgliedsvereine und Schützen

01

Okt.

Verband, Geschäftsstelle

Umfassende Rechtschutzversicherung für BSSB-Mitgliedsvereine und Schützen

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Dem BSSB ist es in konstruktiven Verhandlungen mit unseren Versicherungspartnern der ÖRAG und dem Versicherungsbüro Gassenhuber gelungen, zukünftig einen umfassenden Rechtsschutz für alle BSSB-Mitglieder anbieten zu können.

Die Rechtsschutzversicherung gründet sich auf zwei Säulen:
1. BSSB-Verbands-Rechtsschutzversicherung
2. Ergänzende private BSSB-Schützen-Rechtsschutzversicherung
Die BSSB-Verbands-Rechtsschutzversicherung tritt ab 01.10.2012 in Kraft und ist für unsere Mitglieder ohne zusätzliche Kosten verbunden. Nachstehend finden Sie ausführliche Informationen hierzu.

Die ergänzende private BSSB-Schützen-Rechtsschutzversicherung kann von jedem BSSB-Mitglied (natürliche Person) ab dem 01.01.2013 abgeschlossen werden. Diese Versicherung beinhaltet einen Spezial-Straf-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz zur Absicherung von privaten (nicht im Auftrag des Verbandes oder Vereins) Rechtsschutzrisiken aus dem Besitz und Umgang von Waffen, Munition, Böllern und Sportgeräten.

Dieser ergänzende Versicherungsschutz kostet 8,00 € jährlich.

Detaillierte Informationen zur privaten BSSB-Schützen-Rechtsschutzversicherung erhalten Sie in Kürze über die BSSB-Homepage und durch die Bayerische Schützenzeitung.

Informationen zur BSSB-Verbands-Rechtsschutzversicherung
Ab 01.10.2012 kann der BSSB seinen Mitgliedsvereinen und Verwaltungseinheiten (Bezirke und Gaue) einen noch umfassenderen Versicherungsschutz anbieten. Zur bereits bestehenden Haftpflicht- und Unfallversicherung kommt nun eine umfassende Rechtsschutzversicherung hinzu. Diese ergänzt die bisher mit der Mitgliedschaft verbundene Spezialstrafrechtsschutzversicherung.

Der BSSB Verbands-Rechtsschutz rundet den schon bestehenden obligatorischen Versicherungsschutz sinnvoll ab und bietet für die Vereine eine verbesserte Kostensicherheit im Rechts- bzw. Streitfall und darüber hinaus auch eine kostenlose telefonische Rechtsberatung (Erstberatung). Die Schadensmeldung und die Inanspruchnahme der kostenlosen telefonischen Rechtsberatung erfolgt über unserer Homepage. Ab 01.10.2012 finden Sie unter dem Punkt Versicherung alle nötigen Informationen hierzu.

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=40
(Veröffentlicht am 01.10.2012, gedruckt am 12.12.2024)

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