08
Mai
 
									In Kürze tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das
  diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft.
  Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des
  Datenschutzes, die es auf Seiten von Vereinen und Verbänden zu
  beachten gilt. Im Unterschied zu europäischen Gesetzgebungen, die erst
  nach und nach Umsetzung in lokales Recht erfahren, gelten Verordnungen
  sofort mit ihrem Inkrafttreten.
  
Um den Datenschutz in Ihrem Verein effektiv zu gewährleisten,
  haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, die zum Teil freiwillig sind, zum
  Teil aber auch bereits verpflichtend in der DSGVO oder im BDSG
  festgelegt sind. Um abschützen zu können, welche Fragen im Verein
  gestellt werden sollten, welche Anpassungsprozesse im Einzelnen
  erforderlich sind und welche Aufgabenstellungen sich ergeben, soll die
  folgende Checkliste dienen:
Weiterführende Links zum Thema:
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4177
(Veröffentlicht am 08.05.2018, gedruckt am 31.10.2025)