08
Mai
In Kürze tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das
diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft.
Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des
Datenschutzes, die es auf Seiten von Vereinen und Verbänden zu
beachten gilt. Im Unterschied zu europäischen Gesetzgebungen, die erst
nach und nach Umsetzung in lokales Recht erfahren, gelten Verordnungen
sofort mit ihrem Inkrafttreten.
Um den Datenschutz in Ihrem Verein effektiv zu gewährleisten,
haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, die zum Teil freiwillig sind, zum
Teil aber auch bereits verpflichtend in der DSGVO oder im BDSG
festgelegt sind. Um abschützen zu können, welche Fragen im Verein
gestellt werden sollten, welche Anpassungsprozesse im Einzelnen
erforderlich sind und welche Aufgabenstellungen sich ergeben, soll die
folgende Checkliste dienen:
Weiterführende Links zum Thema:
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4177
(Veröffentlicht am 08.05.2018, gedruckt am 07.02.2025)