01
Sep.
Sollte ein Schütze an der Bezirksmeisterschaft einen berechtigten Grund haben, vorzuschießen (siehe hierzu bitte die entsprechende FAQ), dann wird bei regulärer Teilnahme an der Gaumeisterschaft, das dort erzielte Ergebnis gewertet.
Eine gesonderte Gebühr fällt dafür nicht an.
Sollte an der Gaumeisterschaft bereits vorgeschossen bzw. die Disziplin an der Gaumeisterschaft nicht ausgetragen worden sein, dann muss ein „Vorschießen“ erfolgen.
Die Gebühr ist auf dem Antrag bzw. der Gebührenübersicht ersichtlich.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4249
(Veröffentlicht am 01.09.2019, gedruckt am 13.12.2024)