Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Durchbruch beim Bedürfnisfortbestand zeichnet sich ab

07

Nov.

Waffen-/Sprengstoffgesetz, Verband

Durchbruch beim Bedürfnisfortbestand zeichnet sich ab

DSB-GF Brokamp, DSB-Präs. von Schönfels, Bundesinnenminister Horst Seehofer, bay. Innenminister Joachim Herrmann, BSSB-1. LSM Christian Kühn und BSSB-GF Alexander HeidelDSB-GF Brokamp, DSB-Präs. von Schönfels, Bundesinnenminister Horst Seehofer, bay. Innenminister Joachim Herrmann, BSSB-1. LSM Christian Kühn und BSSB-GF Alexander Heidel

BSSB zum Spitzengespräch bei Bundesinnenminister Seehofer in Berlin

Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ - so will es die EU-Feuerwaffenrichtlinie.

Es würde bedeuten, dass bspw. der Besitzer eines Kleinkaliberrevolvers fortlaufend alle fünf Jahre mindestens ein Schießpensum wie zum Zeitpunkt der Erteilung (12 oder 18 Einheiten pro Jahr) nur für diesen Revolver nachweisen müsste und für jede andere in seinem Besitz befindliche Waffe auch.

Über die Umsetzung in deutsches Recht wird seit dem Gesetzesentwurf Anfang des Jahres erbittert gestritten.

Bereits im März flog unser damaliger 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink nach Berlin zu Bundesinnenminister Seehofer, um die Botschaft der Schützen zu überbringen: Wer über einen gewissen Zeitraum hinweg dem Schießsport mit eigenen Waffen nachweislich nachgehe, der dürfe nicht unendlich lange mit Misstrauen bedacht werden. Seehofer stellte damals schon in Aussicht, dass nach zehn Jahren Mitgliedschaft (BSSB: in diesem Sinne zehn Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis) im Verein Schluss sein müsse mit dem Erbringen von Schießnachweisen und stattdessen die Mitgliedschaft für den Bedürfnisfortbestand zum Besitz der eigenen Waffe(n) ausreichen würde.

Der BSSB hat seit diesem Zeitpunkt den Fokus der weiteren Bestrebungen vornehmlich auf dieses alles überragende Thema ‘Bedürfnis‘ ausgerichtet.

Dabei wurden immer wieder für unsere Schützen praktikable Vorschläge gemacht, um das Bedürfnis zu untermauern:

Schießnachweis ja, aber nicht je Waffe, sondern nur für die im Besitz befindlichen Waffen insgesamt: Konkret lautete unser Vorschlag für den Überprüfungszeitraum von 12 Monaten, dass innerhalb dieser 12 Monate entweder 1x im Quartal oder ersatzweise 6x über 12 Monate hinweg mit (einer der) eigenen Waffen geschossen werden müsse. Maximal sei es zumutbar, die Einheiten je im Besitz befindlicher Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) zu erbringen.

Eine Prüfung hätte idealerweise nach fünf Jahren und nach zehn Jahren zu erfolgen, dann sei die Ernsthaftigkeit der Sportausübung hinreichend bewiesen.

Ebenfalls drängten wir darauf, dass eine Klarstellung bereits Bestandteil des Waffengesetzes wird, um nicht in der anhängigen Waffenverwaltungsvorschrift von Behörden und Gerichten gedeutet zu werden. Dies stufen wir als notwendig ein, da es bundesweit zu teils gravierenden Unterschieden in der Auslegung der regelmäßigen Ausübung des Schießsports kommt. Besonders der Verwaltungsgerichtshof Hessen als höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Hessen sorgte mit seiner Feststellung, dass zum Bedürfnisfortbestand 12/18 Einheiten je Waffe zu schießen seien, für hektischen Aktionismus in der Politik. Die Vorstöße würden das Sportschießen in seiner jetzigen Form zum Erliegen bringen.

Am Mittwochabend nun, den 06.11.2019, fand kurz vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ein erneutes Spitzentreffen bei Bundesinnenminister Horst Seehofer im BMI statt, zu welchem keine 24 Stunden vorher geladen wurde. Das von der CSU geführte Ministerium setzte das Treffen extra als „bayerischen Termin“ an, bei welchem auch der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann zugegen war. Die Einladung richtete sich speziell an den Bayerischen Sportschützenbund und im Zuge dessen an den Deutschen Schützenbund als Dachverband.

Für den BSSB waren 1. Landesschützenmeister Christian Kühn zusammen mit Geschäftsführer Alexander Heidel in Berlin zugegen, um die Interessen der Schützen noch einmal deutlich zu vertreten, für den DSB der Präsident Hans-Heinrich von Schönfels sowie Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp.

In Übereinstimmung wurden unsere Positionen nochmals dargestellt; unbedingt galt es, überzogene Anforderungen an die Schützen zurückzudrängen.

Im Ergebnis zeichnet sich ein großer Erfolg ab: Seehofer bekräftigte, dass er nach wie vor zu seinem Wort stehe und „nach zehn Jahren Schluss sein müsse“ mit Schießnachweisen, die Mitgliedschaft im Verein müsse für den Bedürfnisfortbestand genügen. Die 10-Jahresfrist gilt für den Schützen, nicht je Waffe!

Die Prüfung zum weiteren Besitz von Schusswaffen soll nun wie folgt aussehen:

Die Prüfungen erfolgen nach 5 Jahren und nach 10 Jahren nach erstmaliger Waffenerlaubnis.

Im für die Prüfung maßgeblichen Jahr soll je Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) im Besitz entweder 1x im Quartal oder 6x im Jahr geschossen werden.

Nach diesen zehn Jahren genügt die fortdauernde Mitgliedschaft im Verein/Verband für das Fortbestehen waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Übereinstimmend wurde ebenfalls seitens des BMI bestätigt, dass die Armbrust nach wie vor erlaubnisfrei bleibt.

Wir sind nun auf den weiteren Gesetzgebungsprozess gespannt, kommende Woche findet die zweite Lesung im Bundestag statt. Noch im Dezember soll der Entwurf dann Gesetz werden.

Ausdrücklich danken möchten wir all unseren Mitgliedern, die sich in dieser Sache engagiert haben und die Bundestagsabgeordneten per Brief oder E-Mail informiert und zum Handeln aufgefordert haben. Ohne diese, deutlich Wirkung zeigende Initiative, wäre man in diesem Punkt wohl nicht so weit gekommen.

Unser Dank gilt ebenfalls dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, allen voran Staatsminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Horst Seehofer für die tatkräftige Unterstützung in dieser Sache.

Quelle: www.bssb.de

 

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4274
(Veröffentlicht am 07.11.2019, gedruckt am 28.03.2024)

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