13
Nov.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
leider erfolgte am 12. November eine Änderung der Achten
Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Als Reaktion auf das von der Fitnessstudio-Branche angestrengte
Gerichtsverfahren hat das Bayerische Kabinett die Einschränkungen
nun breiter gefasst, sodass nun auch die Ausübung von
Individualsportarten, zu denen auch der Schießsport gehört, innerhalb
von Gebäuden (Raumschießanlagen) untersagt worden sind.
Der Schießsport ist daher derzeit nur noch im
Freien erlaubt.
Die Ausübung von Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Dies gilt z. B. für unsere Bogendisziplinen, das Wurfscheibenschießen, den Targetsprint oder Sommerbiathlon.
Unklar ist derzeit, inwieweit der Schießsport auf halboffenen/teilgedeckten Schießständen möglich ist. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr wurden die halboffenen/teilgedeckten Schießstände auf Nachfrage des BSSB sehr schnell dem Sport im Freien zugeordnet. Derzeit liegen hierzu noch keine belastbaren Aussagen vor.
Der BSSB empfihelt daher vor Nutzung der teilgedeckten/halboffenen Schießstände in jedem Fall mit der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache zu halten.
Bitte behalten Sie weiterhin die offiziellen Veröffentlichungen des BSSB im Blick.
Bleiben Sie gesund!
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4321
(Veröffentlicht am 13.11.2020, gedruckt am 24.03.2025)