Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Pauschalvertrag mit der GEMA

27

Mär.

Verband, Verein

Pauschalvertrag mit der GEMA

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Heute habe ich den Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet. Damit haben wir einen großen Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft.

Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle bayerischen Vereine ab. Damit sorgen wir für eine finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren und gehen durch das leicht zu handhabende Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung. Wir schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern.

Grundlage des Vertrags sind die folgenden Eckpunkte:

  • Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.

  • Umfasst sind:
    • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
    • Im Innen- und Außenbereich
    • Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
  • Die Veranstaltungen müssen:
    • Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
    • Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein
  • Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.
  • Die Vereine müssen lediglich:
    • eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,
    • sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.
    • Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.
  • Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgt bereits am 5. April 2023 unter: www.gema.de/portal
  • Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung ach-ten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt. So können wir eine echte Ent-lastung der Verantwortlichen in den Vereinen erreichen.
  • Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027.
  • Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern
  • Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berech-tigten Vereine.
  • Denn: Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle Vereine Bayerns ab. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen Pauschalvertrag nutzen

Die Verhandlungen haben gezeigt: Niemand geht leer aus! Jeder bayerische Verein profitiert von dem erzielten Vertragsabschluss! Wir werden prüfen, ob wir den Vertrag perspektivisch erweitern können. Hierzu werden wir Gespräche mit der GEMA führen. Unser Ziel ist es, dass mittelfristig auch die bestehenden Pauschalverträge der einzelnen Verbände in den bayerischen Vertrag in-tegriert werden.

Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL
Bayerisches Staatsministerium für Famile, Arbeit & Soziales

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4412
(Veröffentlicht am 27.03.2023, gedruckt am 28.03.2024)

71. Oberfränkischer Bezirksschützentag

am Sonntag, den 28. April,
in Speichersdorf

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