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02

Apr.

Parasport, Sport

Klassifizierung der Schützen mit eingetragenen Hilfsmitteln im BSSB Schützenausweis

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Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

künftig müssen alle Schützinnen und Schützen, die ein Hilfsmittel (Hocker, Federbock/Schlinge, Rollstuhl, Ladehilfe) besitzen, durch einen Klassifizierer begutachtet werden.

Um die Klassifizierung zentral zu organisieren, benötige ich von den betroffenen Schützinnen und Schützen folgende Angaben:

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Schwerbehindertenausweis ja/nein
  • eingetragenes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (z. B. G, aG)
  • Grad der Behinderung ab 20%

Melden müssen sich alle Betroffenen, die an Meisterschaften ab der Gaumeisterschaft teilnehmen wollen. Ausgenommen sind Schützinnen und Schützen, die ausschließlich an Rundenwettkämpfen teilnehmen. Hier genügt auch weiterhin der Eintrag im BSSB Ausweis.

Ich bitte die betroffenen Schützinnen und Schützen, sich direkt bei mir zu melden.

Mit bestem Schüetzengruß

Henri Herppig
Referent Körberbehinderte

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=50
(Veröffentlicht am 02.04.2016, gedruckt am 15.10.2024)

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