Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Corona / Covid-19 Pandemie: Erste Erleichterungen für den Schießsport

06

Mai

Sport, Verband

Corona / Covid-19 Pandemie: Erste Erleichterungen für den Schießsport

Bogen- und Wurfscheibentraining wieder möglich

Liebe oberfränkischen Schützenfreude,

endlich können wir über erste Erleichterungen der Beschränkungen im Kontext der Corona / Covid-19 Pandemie berichten. Obgleich nach wie vor der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt sind, kann der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter Einhaltung besonderer Voraussetzungen aber aufgenommen werden.

Dies bedeutet für uns Sportschützinnen und Sportschützen:

  1. Unsere Schützenheime bleiben weiterhin gesperrt, unser schießsportlicher Betrieb im Innenraum und unsere Vereinsversammlungen bleiben weiter untersagt. Auch das Schützenstüberl oder das Vereinslokal müssen gegenwärtig leider noch geschlossen bleiben.
  2. Die Ausnahme bildet bis auf Weiteres der kontaktlose Einzelsport im Freien. Bogensport im Freien – einschließlich 3D-Bogenparcours – und Wurfscheibenschießen sind ab dem 11. Mai 2020 unter Berücksichtigung der folgenden Punkte wieder möglich:
     
    • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
    • Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen
    • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!)
    • Kontaktfreie Durchführung
    • Keine Nutzung von Umkleidekabinen
    • Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
    • Keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
    • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
    • Keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig
    • Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
    • Keine Zuschauer
    • Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben

Die vollständige Stellungnahme unseres Dachverbands findet sich in der aktuellen Ausgabe des BSSB-Info vom 6. Mai 2020.

Mit oberfränkischen Schützengrüßen

Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4298
(Veröffentlicht am 06.05.2020, gedruckt am 13.12.2024)

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