25
Nov.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
am 24. November 2021 ist nun die 15.
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft
getreten. Mit ihr gelten weitreichende Neuerungen und Beschränkungen
für unseren Sport- und Vereinsbetrieb.
Grundätzlich gilt für das Sportschießen nun 2G plus als
Zugangsvoraussetzung (Indoor und Outdoor). Für die
Gastronomie gilt 2G, für Schüler gibt es Ausnahmen.
Reine Schankwirtschaften sind ganz geschlossen.
Aus- und Weiterbildungen sind ebenfalls nur noch mit 2G in
Präsenz zulässig.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 1.000 sind die
Sportstätten für den Breitensport geschlossen.
Alle aktuellen Regelungen und weitere Erläuterungen findet Ihr
ständig aktualisiert auf unserer Homepage.
Der BSSB hat sich bereits mit einigen zu klärenden Fragen an das
bayerische Innenministerium gewandt, sobald hier Antwort vorliegt,
werden wir unsere Erläuterungen anpassen.
Die aktuellen Beschränkungen bringen unseren Sport, unsere
Vereins- und Jugendarbeit praktisch zum Erliegen, die Anstrengungen
der vergangenen Monate, das Vereinsleben wieder zu reaktivieren,
werden in weiten Teilen zunichtegemacht.
Ich habe mich deshalb bereits direkt an unseren bayerischen
innenminister gewandt und auf die prekäre Lage hingewiesen. Wir
fordern ganz klar ein weniger restriktives und mehr differenziertes
Vorgehen. Es muss aus meiner Sicht wieder zwingend zwischen Sportarten
mit und ohne Körperkontakt unterscheiden werden. Es kann nicht sein,
dass mit Blick auf das Infektionsrisiko kontaktlose Sportarten wie das
Schießen mit Sportarten mit Körperkontakt gleichgesetzt werden. Hier
ist eindeutig mehr Augenmaß und Praxisbezug gefordert.
Ich kann Euch versichern, dass der BSSB hier am Ball bleiben wird.
Informiert Euch bitte regelmäßig auf unserer Homepage
über die aktuellen Bestimmungen, bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an
unsere Geschäftsstelle wenden.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian
Kühn
1. Landesschützenmeister
Weitere Infos:
http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4351
(Veröffentlicht am 25.11.2021, gedruckt am 24.03.2025)