ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent BSSB Info: Erleichterungen für 'Geboosterte'

16

Dez.

Verband, Allgemein

BSSB Info: Erleichterungen für 'Geboosterte'

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ermöglicht Erleichterungen bei Auffrischimpfungen

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

mit Wirkung zum 16.12.2021 haben sich erneut Veränderungen in der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben, die u. a. Erleichterungen für „Geboosterte“ beinhaltet.

Vollständig geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, bedürfen nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung keinen zusätzlichen, negativen Testnachweis beim Zugang. Für diese Personen gilt 2G auch dort, wo ansonsten 2G+ gilt.

Die vollständige Zusammenfassung der aller aktuell gültigen Regelungen findet sich wie immer auf der Webseite des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. unter https://bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html.

Mit oberfränkischen Schützengrüßen

Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister

 

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http://www.bssb-oberfranken.de/news.cfm?artikel=4354
(Veröffentlicht am 16.12.2021, gedruckt am 21.03.2023)

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