24
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
wo Menschen ihre Ideen teilen und mitwirken, um ein größeres Ganzes entstehen zu lassen, dort ist das ausklingende Jahr eine willkommene Gelegenheit danke zu sagen. Danke für die konstruktive Mitarbeit in Wort und Tat im vergangenen Jahr und danke für die Förderung des oberfränkischen Schützenwesens.
Gleichzeitig wünsche ich
uns und unseren Familien ich
im Namen des Schützenbezirks Oberfranken eine
gesegnete und
friedliche Weihnachtszeit.
Auf ein frohes
und friedvolles Weihnachtsfest sowie ein
gutes, gesundes
und vor allem
glückliches Jahr 2019!
Herzliche Grüße
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
21
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
stellvertretend für den Schützenbezirk Obefranken wünsche
ich unserer Schützenfamilie von Herzen eine
gesegnete und
friedvolle Weihnachtszeit.
Der
anstehende Jahreswechsel ist auch immer ein passender Moment um
zurück zu schauen auf das abgelaufene Jahr und sein ganz
persönliches Resümee zu ziehen. Eingenk vieler neuer Ideen, die
wir gemeinsam zum Wohle unser Schützenschwestern und
Schützenbrüder auf den Weg gebracht haben, will ich daher vor
allem Danke sagen. Danke für konstruktive
Diskussionen, die gute
Zusammenarbeit sowie die
vielfältige Unterstützung in
unserer Arbeit für das
Schützenwesen.
Abschließend wünsche ich Ihnen ein
frohes und friedliches
Weihnachtsfest sowie ein gutes, gesundes
und vor allem
glückliches Jahr 2018!
Herzliche Grüße
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
20
Nov.
Monika Kranitzky, 1. Schützenmeisterin des Schützengaus Hof/Wunsiedel, und Adolf Reusch, Böllerreferent des Schützenbezirks Oberfranken, sind mit dem goldenen Protektoratsabzeichen geehrt worden. Das ist eine der höchsten Auszeichnungen, die der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) vergibt. Das Protektoratsabzeichen überreichte dessen Stifter, Herzog Franz von Bayern, Monika Kranitzky (Schwarzenbach an der Saale) und Adolf Reusch (Poxdorf) in einem Festakt in Schloss Nymphenburg in München.
„Monika Kranitzky verkörpert sämtliche Schützeneigenschaften in vorbildlicher Weise und führt den Schützengau Nord-Ost Hof-Wunsiedel seit dem Jahr 2011“, heißt es in der Laudatio. Der Gau habe sich seitdem trotz starker Herausforderungen, die der demografische Wandel in Ost-Oberfranken auch für das Schützenwesen bedeutet, in bemerkenswerter Weise entwickelt. Der Gauschützentag, den Monika Kranitzky verantwortet, „hat Vorbildcharakter für den ganzen Bezirk Oberfranken“. Gleiches gelte für ihre gesamte Arbeit.
Adolf Reusch hat sich als Böllerreferent im Schützenbezirk Oberfranken einen herausragenden Namen gemacht. Die Böllerschützen aus dem Norden Bayerns sind unter seiner Führung zu einer Truppe gewachsen, die im ganzen Freistaat als vorbildlich gilt: sowohl mit Blick auf das äußere Erscheinungsbild, als auch im Umgang mit Böllern und bei der Ausrichtung von Böllerschützentreffen. Adolf Reusch, der in Poxdorf bei Forchheim lebt, hat sein erstes Ehrenamt im Schützenwesen 1971 als Schriftführer des SV Schwabachtal-Schellenberg übernommen. 1978 wurde er zum 1. Schützenmeister des Vereins gewählt. An dessen Spitze stand er 32 Jahre. Seiner Traditionsliebe trug er 1999 Rechnung, als er die Position des Bezirksböllerreferenten des Schützenbezirks Oberfranken übernahm. Ein Jahr später wurde er zum stellvertretenden Landesböllerreferenten des Bayerischen Sportschützenbundes ernannt. Zusätzlich tut er seit 2015 als stellvertretender Bezirksschützenmeister in Oberfranken Dienst.
Im Namen des Schützenbzirks Oberfranken gratulieren wir herzlich zu dieser hohen Auszeichnung!
03
Sep.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
auch im Rahmen der Deutschen Meisterschaften sind die ersten Entscheidungen gefallen und waren Schützen des Schützenbezirks Oberfranken erfolgreich.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden sich in der Folge einige Auszüge oberfränkischer Ergebnisse:
Wir gratulieren allen Sportlerinnen und Sportlern zu ihren Ergebnissen.
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
28
Aug.
Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenkameraden,
ich möchte Euch auf die neueste BSZ (August 2017) aufmerksam machen.
Auf den Seiten 13 und 14 ist die Ausschreibung Trainer C Basis Bogen für 2018 abgedruckt. Interessierte VÜL Bogen, die die geforderten Bedingungen erfüllen, sollten sich bis spätestens 01.12.2017, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (doppelte Ausfertigung) bei mir anmelden. Die gesammelten Werke leite ich dann an den BSSB weiter.
Auf den Seiten 16,17 und 18 werden für die Trainer C, Jugendleiter (J-Schein) und Trainer A/B, Weiterbildungsmöglichkeiten, die zur Scheinverlängerung erforderlich sind, angeboten. Diese Weiterbildungen sind nicht für die VÜL gedacht. Unseren Ofr. Trainern und Jugendleitern empfehle ich besonders die angebotenen Weiterbildungen des BSSB in Unterfranken und Mittelfranken. Die weite Reise nach Hochbrück kann man sich dadurch sparen.
Die A und B Trainer müssen leider ein Wochenende opfern und zur Olympia-Schießanlage kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Seelmann
Ref Aus- und Weiterbildung
18
Jul.
Liebe Sportfreunde,
ab dem kommenden Sportjahr sind einige Änderungen in der Meisterschaftschiene angedacht.
Ab 2018 wird es die Disziplin Mehrschüssige Luftpistole nicht mehr geben. Dafür werden die Disziplinen 10m Luftpistole Standard und 10m Luftpistole Mehrkampf neu ins Programm aufgenommen. Der Wettbewerb "Rahmenprogramm KK Gewehr 50m Diopter" wird ab 2018 auch ins Meisterschaftsprogramm des Deutschen Schützenbundes aufgenommen.
In den Auflagewettbewerben KK Auflage 50m und 100m gibt es ab 2018 keine getrennte Wertung Zielfernrohr, bzw. Diopter mehr. Hier wird es jeweils nur noch eine Wertung pro ausgeschriebene Klasse geben. Hier kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer der Meisterschaft selber entscheiden mit was er zur Meisterschaft antritt. Ferner wird es ab 2018 auch den Wettbewerb 50m Pistole Auflage geben.
Zu beachten ist auch, dass die Damen in vielen Klassen mit den Herren in der gleichen Wertung sind; das betrifft die Einzel- wie auch die Mannschaftswertung (hierzu bitte die Liste Landesmeisterschaft Übersicht 2018 - 2020 beachten).
Zu den Klassen der Auflagewettbewerbe: Hier wurden nun die Klassenbezeichnungen "Altersklasse und die Seniorenklasse" gestrichen. Neu werden diese Klassen mit Senioren I bis V bezeichnet. In der Seniorenklasse I und II müssen die Sportler "stehend" antreten und können somit auch gemeinsam eine Mannschaft bilden. In den Seniorenklassen III bis V können die Sportler "sitzend" schießen und somit auch hier gemeinsam in einer Mannschaft starten. Ab 2018 können sich nun auch die Senioren III bis V nun auch in die Klasse Senioren I oder II "Höhermelden". Damit verzichten sie aber dann auf die Berechtigung "sitzend" schießen zu dürfen. Körperbehinderte dürfen entsprechend ihrer Klassifizierung das Hilfsmittel "Hocker" in ihrer Klasse verwenden.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
17
Jul.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
die diesjähirgen Bayerischen Meisterschaften sin in vollem Gange und der Schützenbezirk Oberfranken kann sich über zahlreiche Erfolge freuen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden sich in der Folge einige Auszüge oberfränkischer Ergebnisse:
Wir gratulieren allen Sportlerinnen und Sportlern zu ihren Ergebnissen.
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
17
Jul.
06
Jul.
Am Donnerstag, den 18. Mai hat der Deutsche Bundestag um 22.31 Uhr das 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Ab dem 06.07.2017 sind diese Änderungen gültig, nachdem sie heute im Bundesgesetzblatt auf Seite 2133 veröffentlicht wurden.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf hat durch den federführenden Innenausschuss in seiner Beschlussempfehlung (Drucksache 18/12397) noch einige Änderungen erfahren. Insgesamt, so stellte der Innenausschuss fest, habe sich das Waffengesetz bewährt, so dass lediglich Anpassungsbedarf zur Vollzugspraxis bestehe und regelungstechnische Mängel beseitigt werden mussten. Insbesondere seien aufgrund des Koalitionsvertrages die Vorgaben zur Aufbewahrung neu zu fassen und zudem eine neue Amnestieregelung zu erlassen. Für den Erwerb neuer Sicherheitsbehältnisse beziffert der Gesetzgeber den Aufwand für den Bürger auf jährlich 4,5 Millionen €!
Auf folgende neue Regelungen werden sich unsere Sportschützen einstellen müssen:
Aufbewahrung
Die Regelungen der Aufbewahrung in § 36 WaffG und § 13 AWaffV werden „umgekrempelt“. Die in § 36 WaffG enthaltenen konkreten Regelungen zu den Waffenschränken werden aufgehoben und aufgrund einer Verordnungsermächtigung in den § 13 AWaffV verschoben, der künftig im Detail regelt, wie Waffen und Munition aufzubewahren sind. Hierbei greift der Entwurf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf und bestimmt nunmehr ausdrücklich, dass Waffen ungeladen aufzubewahren sind. Im Einzelnen:
Damit sind die bisherigen A- und B-Schränke künftig nicht mehr zur Aufbewahrung zugelassen. Bedauerlicherweise ist man den Argumenten aller Verbände nicht gefolgt, die Aufbewahrung in den Schränken der Klassen S1 bzw. S2 nach der gültigen DIN und Europanorm 14450 zuzulassen, sondern ist gleich eine Stufe höher (und teurer und schwerer) gegangen.
Positiv ist anzumerken, dass bei der Zahl der Waffen künftig wesentliche Teile nicht mehr mitgezählt werden, was insbesondere beim Besitz von Wechsel- und Austauschläufen wichtig ist.
Besitzstand
Der neue Absatz 4 im § 36 WaffG regelt im Detail, in welcher Weise weiterhin die Aufbewahrung in den bisher zugelassenen A- und B-Schränken möglich ist. Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits genutzte A- und B-Schränke können weiter genutzt werden
Wichtig hierbei ist, dass der Eigentümer des Behältnisses dieses dem Mitbenutzer im Todesfall vererben kann. Nach der Begründung des Gesetzes gilt dies auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Behörde wird in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis erforderlich sein können.
Zertifizierung
Die neuen Behältnisse müssen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft worden sein, was Aufgabe der Hersteller sein wird. Ausdrücklich klargestellt ist durch den Innenausschuss, dass dies nicht für vergleichbar gesicherte Räume gilt, so dass die Waffenräume in Schützenvereinen nicht ein teures Zertifikationsverfahren durchlaufen müssen.
Vorübergehende Aufbewahrung
Wer als Sportschütze unterwegs zu Wettkämpfen ist war immer vor die Frage gestellt, wie er seine Waffe im Hotel aufbewahren sollte. Hier sieht § 12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG nunmehr vor, dass er der Waffe ein wesentliches Teil entnimmt und dies mit sich führen darf. Allerdings dürfen - was eigentlich selbstverständlich ist - mehrere mitgeführte wesentliche Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengebaut werden können.
Zuverlässigkeit
Neu gefasst wurde Nr. 3 in den Zuverlässigkeitsregelungen des § 5 WaffG. Bisher mussten jemandem, der Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung verfolgte, dies nachgewiesen werden. Nunmehr reicht es aus, dass „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass jemand dies tun wird. Diese unscharfe Formulierung hat bereits bei den Tatbeständen der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung von Waffen bzw. des nicht vorsichtigen oder sachgemäßen Umgangs oder der nicht sorgfältigen Verwahrung zu einer ausufernden Rechtsprechung geführt, die jedes kleinste Versehen als eine derartige Annahme unterstellte. Lässt sich ein Sachverhalt nicht abschließend klären, besteht aber ein tatsachengegründeter Verdacht, so wiegt das verbleibende Risiko eines unzuverlässigen Umgangs mit tödlichen Waffen so schwer, dass von der Unzuverlässigkeit auszugehen ist. Es bleibt zu hoffen, dass mit dieser Formulierung nicht jede despektierliche Äußerung über unseren Staat oder unsere Politiker zum Anlass genommen wird, im Sinne einer Reduzierung des Waffenbesitzes gegen Waffenbesitzer vorzugehen. Reicht es hierfür schon aus, dass beim Anstimmen des Liedes „Wir wollen unsern alten Kaiser Wilhelm wieder haben…“ ein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung angenommen werden kann??
Verfassungsschutzabfrage
Die vom Bundesrat gewünschte Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern ist im Entwurf nicht enthalten. Vielmehr sollen im Nationalen Waffenregister künftig auch die Stellung eines Antrages auf waffenrechtliche Erlaubnis und die Versagung eines entsprechenden Antrages gespeichert werden. Damit wird es möglich, bereits frühzeitig Erkenntnisse zu erlangen, ob jemand Waffenerlaubnisse beantragt, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Durch den regelmäßigen Abgleich der Daten mit dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS kann auch festgestellt werden, ob eine registrierte Person bereits Waffen besitzt, so dass erforderliche Maßnahmen von der zuständigen Waffenbehörde getroffen werden können.
Strafregelung
Mit dem Wegfall der Regelung des § 52 a WaffG und deren Aufnahme in den § 52 WaffG wären neben Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen auch Verstöße im Munitionsbereich erfasst worden (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe). Ferner wäre durch die komplexen Regelungen in § 52 WaffG bereits ein fahrlässiger Verstoß strafbewehrt gewesen (bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe). Dies hat der Innenausschuss in seiner Beschlussvorlage erkannt und durch eine Ergänzung munitionsbezogene Verstöße weiterhin ausgenommen und im Übrigen - wie bisher - auf eine vorsätzliche Tatbegehung abgestellt. Damit bleibt die versehentlich in der Jackentasche vergessene Patrone weiterhin straffrei.
Amnestie
Im Koalitionsvertrag war bereits eine befristete Strafverzichtsregelung vorgesehen, die nun mit dem Änderungsgesetz eingeführt wird. Diese erstreckt sich - anders als frühere Regelungen - auch auf Munition und auf den erlaubnisfreien Transport von Waffen und Munition zur Abgabe bei den zuständigen Behörden oder Polizeidienststellen. Das Führen einer solchen Waffe war bei der letzten Amnestie strafbewehrt und hatte zu einer Vielzahl von - später eingestellten - Verfahren geführt. Nun können Waffen und Munition auf dem direkten Weg vom Aufbewahrungs- bzw. Fundort zum Ort der Übergabe an die zuständige Behörde straffrei geführt werden. Damit das Ziel, den illegalen Waffenbestand zu senken erreicht wird, führt - anders als 2009 - das Überlassen an einen Berechtigten oder die Unbrauchbarmachung der Waffe nicht mehr zu einem Strafverzicht. Eine Legalisierung illegaler Waffen ist damit ausgeschlossen.
Das Änderungsgesetz enthält eine Vielzahl weiterer Änderungen, vor allem auch redaktioneller Art, deren Aufführung hier zu weit führen würde. Zudem wird im Beschussgesetz eine Verordnungsermächtigung zur Prüfung unbrauchbar gemachter Schusswaffen eingeführt, deren Inhalt noch abzuwarten bleibt.
Über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und die hierzu erstellten Dokumente kann sich jedermann auf der Homepage des Deutschen Bundestages informieren und die betroffenen Dokumente abrufen.
22
Feb.
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
die Disziplin KK-50m Diopter ist Rahmenprogramm zur Bayerischen Meisterschaft des BSSB und wird nicht zur Bezirksmeisterschaft ausgeschossen.
Die Meldung erfolgt über den Bezirk. Bitte formlos bis spätestens 15. April 2017 an sport@bssb-ofr.de melden.
Nachfolgend die Ausschreibung des Wettbewerbs:
1. Allgemeines
1.1 Anschlagsart
Stehend freihändig Regel SpO 1.1.2
2. Schießstände
Es können alle 50m Stände verwendet werden, sofern sie für die entsprechende Geschossenergie zugelassen sind. Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Zulassungsbestimmungen für die einzelnen Standanlagen sind zu beachten.
3. Waffen, Munition, Scheiben, Kleidung
3.1 Waffe
Kleinkaliber nach Rege1.35 der SpO
3.2 Scheiben
50m Gewehr, Scheibe Nr. 3 der SpO
3.3 Kleidung
Bekleidung Regel 1.2 der SpO
4. Schusszahlen, Schießzeit, Probeschüsse
4.1 Schusszahlen
30 Schuss
4.2 Schiesszeit
Bei Zuganlagen 45 Minuten
Bei andere Systeme 40 Minuten
4.3 Probeschüsse
Gemeinsame Vorbereitungszeit und Probezeit von 15 Minuten vor der Wettkampfzeit
5. Wertung
Regel 0.11 der SpO
6. Wettkampfklassen
Der Rahmenwettbewerb wird nur in den zwei Klassen ausgetragen
Junioren offen (m/w)
Herren offen (m/w, Alt und Senioren)
7. Sonstiges
Für alles was nicht extra geregelt ist, gilt die SpO des DSB.
24
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
im Namen des Schützenbezirks Obefranken wünsche ich uns eine gesegnete und friedliche Weihnachtszeit.
Diesen Moment darf ich gleichzeitig nutzen, um mich herzlich für die gute Zusammenarbeit und die vielfältige Unterstützung zu bedanken, die wir in unserer Arbeit für das Schützenwesen im Laufe dieses nun zu Ende gehenden Jahres erfahren durften.
Auf ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest sowie ein gutes, gesundes und vor allem glückliches Jahr 2017!
Herzliche Grüße
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
02
Aug.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
die Deutschen Meisterschaften werfen Ihre Schatten voraus.
Ab sofort sind die diesjährigen
in Hochbrück verfügbar. Gleiches gilt auch für die Disziplinen
die in Hannover ausgetragen werden.
Wir wünschen allen Teilnehmern eine gute Anreise und "Gut Schuss"!
Ihre
Sportleitung
12
Jul.
Liebe oberfränkische Spitzenschützen,
ab sofort sind die Limitzahlen sowie auch die Startlisten zur Bayerischen Meisterschaft 2016 auf der Olympiaanlage in Garching-Hochbrück verfügbar.
Zu beachten sind ferner die etwaigen Startzeitüberschneidungen bei Starts in den Diszipilnen LG SH2/AB2 und KK 50m Auflage.
Hingewiesen sei zudem auch noch auf den Rahmenprogrammwettbewerb KK-50m freihändig mit Diopter. Melden kann sich jeder Schütze über den Onlinemelder auf bssb.de, der ab 18.05. freigeschaltet ist. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 80 begrenzt, d.h. bei Interesse solltet Ihr euch zügig anmelden.
Angedacht ist, diese Disziplin bei Interesse als offiziellen Wettbewerb einzuführen.
Die gesammelten Ergebnisse der Bayerischen Meisterschaft 2016 finden Sie zusammengefasst in der Ergebnisliste-Einzel sowie in der Ergebnisliste-Mannschaft.
Mit sportlich-oberfränkischen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
01
Jul.
Liebe Oberfränkische Schützenfamilie,
nach nunmehr knapp 6 Monaten intensiver Arbeit steht ab sofort die neue Internetpräsenz des Schützenbezirks Oberfranken allen Interessierten zu Verfügung.
Mit Unterstützung der Fa. 2mcon aus Bamberg wurde nicht nur das Corporate Design grundlegend neu entwickelt, sondern insbesondere auch die Redaktionstechnik im Hintergrund komplett ersetzt. Wir hoffen, so einerseits dem Anspruch Rechnung tragen zu können, jedem Besucher schnell und kompakt die Information zugänglich machen zu können, die er sucht, und zum anderen die Informationsflut und Pflege der Seiten beherrschen zu können.
Unser besonderer Dank gilt sowohl der Geschäftsführung als auch dem Entwicklerteam der Fa. 2mcon, die den Umstellungsprozess kompetent und professionell begleitet haben.
Ab sofort übernimmt ein Redaktionsteam die Pflege der Seiten: Unter der E-Mail-Adresse webteam@bssb-ofr.de erhalten Sie nötigenfalls Hilfe für die Nutzung des Webportals, aber auch den richtigen Ansprechpartner für die redaktionelle Ergänzung der Seite.
Neu integriert haben wir die Rubriken "Vereine" und "Gaue" in denen wir den Gliederungen unseres Verbandes die Möglichkeit geben wollen, überregionale Nachrichten oder Ausschreibungen zentral zu veröffentlichen. Kommen Sie bitte einfach auf das Redaktionsteam zu, wenn Sie hier Ausschreibungen oder Informationen veröffentlichen wollen.
Abschließend freuen wir uns über jede Art von Feedback zu den neuen Seiten. Egal ob Sie Fehler entdecken, Anregungen zur Verbesserung oder einfach einen Kommentar loswerden wollen- melden Sie sich einfach per E-Mail oder Kontaktformular bei uns.
Mit oberfränkischem Schützengruß
Alexander Hummel