Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Bayerischer Sportschützenbund - Bezirk Oberfranken

13

Dez.

Verein, Sport

Schützenhilfe zum Vereinsjubiläum

 Ulrike Hofmann (links) und Vereinsvorstand Horst Batz (rechts) bei der Spendenübergabe in München Ulrike Hofmann (links) und Vereinsvorstand Horst Batz (rechts) bei der Spendenübergabe in München

SV Poxdorf führt Benefizschießen durch

Der Schützenverein in Poxdorf veranstaltete am ersten Oktoberwochenende ein Bürgerschießen anlässlich des 60-jährigen Vereinsbestehens zu Gunsten der „Sternstunden“.

Zum Startschuss fanden sich zahlreiche Personen der Lokal- und Politprominenz ein. So traten neben Bürgermeister Steins, Vereinsvorständen aus Poxdorf, Mitgliedern des Schützenvereins auch Landrat Dr. Hermann Ulm, MdL Michael Hofmann und Umweltminister Thorsten Glauber an die Schießstände.

An zwei Tagen waren die Poxdorfer dann eingeladen, ihr Glück beim Schießen zu versuchen und am 03. Oktober bei Essen und Trinken das Vereinsjubiläum der Edelweiß-Schützen zu feiern.

Schließlich waren EUR 1.800,- zusammengekommen, die für „Sternstunden“ gespendet werden konnten.

Ende November waren Vereinsvorstand Horst Batz und Schriftführerin Ulrike Hofmann nach München in die Geschäftsräume von „Sternstunden e.V.“ eingeladen. Im Beisein von Mitarbeitern der Organisation wurde dann der Spendenscheck überreicht.

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20

Nov.

Sport, Verein

Helmut Stubenrauch stellt neuen Bayerischen Rekord auf

Zufriedener neuer Rekordhalter mit dem Unterhebelgewehr: Helmut Stubenrauch mit seinen Scheiben.Zufriedener neuer Rekordhalter mit dem Unterhebelgewehr: Helmut Stubenrauch mit seinen Scheiben.

Titelverteidigung mit dem Unterhebelgewehr gelungen und neue Bestmarke gesetzt

Vor kurzem fanden die letzten noch ausstehenden Bayerischen Meisterschaften für das Sportjahr 2023 statt. Es wurden die Disziplinen Unterhebelgewehr A und B in Nürnberg auf den Schießanlagen der HSG Nürnberg ausgetragen.

Helmut Stubenrauch von der Schützengesellschaft Coburg 1354 e.V. ging in beiden Disziplinen als Titelverteidiger an den Start. Bei Unterhebelgewehr A schoss der Franke 312 Ringe und gewann die Disziplin mit einem Vorsprung von 17 Ringen.

Anschließend war Unterhebelgewehr B angesagt. Wenn jemand gut geschossen hat, heisst es bei den Schützen ja normalerweise, „er hat ins Schwarze getroffen“, denn üblicherweise haben im Zentrum der Scheibe die Ringe die Farbe Schwarz und die äußeren Ringe die Farbe Weiß. Unterhebelgewehr B ist eine der wenigen Disziplinen, wo dies genau umgekehrt ist. Die Ringe im Zentrum (Ring 3, 4 und 5) haben die Farbe Weiß und die äußeren Ringe sind schwarz. Die Schuss Entfernung beträgt 50 m und es darf keinerlei spezielle Schießkleidung verwendet werden.

Helmut Stubenrauch hat bei dieser bayerischen Meisterschaft ein Spitzenresultat von 183 Ringen erzielt und damit einen neuen Bayerischen Rekord aufgestellt. Er verbesserte damit seinen eigenen, 10 Jahre alten, Rekord um zwei Ringe

Bereits im September hat er die bayerische Meisterschaft mit dem Unterhebelgewehr C für die SG Ebern gewonnen, so dass er, als einziger Schütze, und das zum sechsten Mal alle Unterhebel Disziplinen in einem Jahr gewinnen konnte.

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12

Apr.

Verband, Verein

Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine

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Antragsfrist: 12. April bis 15. Mai 2023

Die Gas- und Strompreisbremse des Bundes und die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale in Bayern waren wichtige und richtige Schritte in der Energiekrise. Flankiert von der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für gemeinnützige Unternehmen helfen sie, die negativen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für unsere Schützenvereine abzumildern.

Nun geht eine weitere Fördermöglichkeit an den Start: der allgemeine Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern.

Federführend ist das bayerische Sport- und Innenministerium. Es hat die zugrundeliegende Förderrichtlinie in Abstimmung mit den Sport- und Schützenverbänden erarbeitet sowie entsprechende Vollzugshinweise und ein Antragsformular erstellt. Der Startschuss erfolgte am 12. April 2023. Ab dann können unsere Schützenvereine Förderanträge stellen.

Wer ist antragsberechtigt?
Sport- und Schützenvereine, die im Förderjahr 2023 eine Vereinspauschale erhalten.

Schützenvereine, die keine Vereinspauschale erhalten, sind nicht antragsberechtigt. Diese Einschränkung ist der Vorgabe eines möglichst einfachen und im Verwaltungsaufwand geringen Antragsverfahrens geschuldet. 

Was wird gefördert?
Energiemehrkosten im Vergleich zu 2021 gedeckelt auf bis zu 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale des Jahres 2023.

Dies umfasst die Energiemehrkosten von leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Strom, Erdgas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel).

Gewährte Förderungen werden zeitgleich mit der Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.

Wie und bis wann ist die Förderung zu beantragen?
Über ein Antragsformular zum Download auf der Internetseite der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Gegebenenfalls steht hier auch ergänzend ein Online-Verfahren zur Verfügung. Das Antragsformular ist bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Im Antragsformular hat der Verein lediglich anzugeben, dass er im Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt hat und aufgrund (voraussichtlicher) Energiemehrkosten die Auszahlung des allgemeinen Energiepreiszuschusses beantragen möchte. Die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen ist – zu diesem Zeitpunkt – nicht erforderlich.

Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2023. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. dass später eingegangene Anträge nicht bearbeitet werden. Auch sind Nachmeldungen nicht möglich.

Welche Pflichten sind mit der Förderung verbunden?
Ein Verwendungsnachweis ist zwingend erforderlich.

Hierbei sind die tatsächlich entstandenen Energiemehrkosten anzugeben und durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z.B. Jahresrechnung) nachzuweisen. Der Nachweis ist bis spätestens 30. April 2024 zu erbringen. Hierfür wird das bayerische Innenministerium ein einheitliches Formular zur Verfügung stellen.

Die Verrechnung erfolgt automatisch mit der Vereinspauschale 2024:

Bei fehlendem oder nicht-fristgerechtem Verwendungsnachweis ist eine Rückzahlung in voller Höhe der ausbezahlten Förderung zu leisten. Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten des Vereins höher als der ausbezahlte Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe beim antragstellenden Verein. Ist der ausbezahlte Zuschuss höher als die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten, wird die Vereinspauschale 2024 um den zu viel bezahlten Zuschuss gekürzt. Dabei werden auch weitere Unterstützungsleistungen zur Deckung von Energiemehrkosten angerechnet, die der Verein von Dritten (z. B. Kommunen) erhalten hat, sodass keine „Überzahlung“ an die Vereine erfolgt.

An wen kann ich mich wenden?
Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Diese beantworten alle Fragen rund um die Beantragung, Auszahlung oder auch den Verwendungsnachweis. Die jeweiligen Kontakte sind beim örtlichen Landratsamt bzw. Kreisverwaltungsreferat in Erfahrung zu bringen.

Weitere Infos:

 

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27

Mär.

Verband, Verein

Pauschalvertrag mit der GEMA

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Heute habe ich den Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern unterzeichnet. Damit haben wir einen großen Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern geschafft.

Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle bayerischen Vereine ab. Damit sorgen wir für eine finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren und gehen durch das leicht zu handhabende Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung. Wir schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern.

Grundlage des Vertrags sind die folgenden Eckpunkte:

  • Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.

  • Umfasst sind:
    • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
    • Im Innen- und Außenbereich
    • Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
  • Die Veranstaltungen müssen:
    • Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
    • Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein
  • Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.
  • Die Vereine müssen lediglich:
    • eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,
    • sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.
    • Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.
  • Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgt bereits am 5. April 2023 unter: www.gema.de/portal
  • Bei allen Anmeldeschritten wird die GEMA stets auf eine einfache Handhabung ach-ten. Eine Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt. So können wir eine echte Ent-lastung der Verantwortlichen in den Vereinen erreichen.
  • Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027.
  • Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern
  • Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berech-tigten Vereine.
  • Denn: Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle Vereine Bayerns ab. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen Pauschalvertrag nutzen

Die Verhandlungen haben gezeigt: Niemand geht leer aus! Jeder bayerische Verein profitiert von dem erzielten Vertragsabschluss! Wir werden prüfen, ob wir den Vertrag perspektivisch erweitern können. Hierzu werden wir Gespräche mit der GEMA führen. Unser Ziel ist es, dass mittelfristig auch die bestehenden Pauschalverträge der einzelnen Verbände in den bayerischen Vertrag in-tegriert werden.

Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL
Bayerisches Staatsministerium für Famile, Arbeit & Soziales

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06

Okt.

Verband, Verein

BSSB-Info: Freiwilliges 2G oder 3G plus ermöglicht weitere Lockerungen

Liebe Schützenfunktionäre,

in Bayern gelten ab dem 6. Oktober geänderte COVID-19-Infektionsschutzregeln, die in die Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) aufgenommen werden (Änderungsverordnung vom 5. Oktober 2021).

So wurden Erleichterungen u.a. für die Schützenhäuser, Vereinsheime und Schießstände eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test (sog. freiwilliges 3G plus) zulassen.

Die Regeln des freiwilligen 2G und 3G plus ergänzen die bereits gültigen, allgemeinen Regeln, die ansonsten weitergelten (siehe BSSB-Webportal). 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Die Anwendung des freiwilligen 2G / 3G plus ist allerdings an bußgeldbewehrte Auflagen geknüpft, die unbedingt einzuhalten sind – Kontrollen sind engmaschig angekündigt:

  1. Gegenüber Gästen, Besuchern oder Nutzern ist deutlich erkennbar auf die Zugangsbeschränkung hinzuweisen.
  2. Durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson ist sicherzustellen, dass Zugang nur für die in der Regelung zu freiwilli-gem 2G oder 3G plus genannten Personen besteht.
  3. Die Absicht entsprechender Zugangsbeschränkung ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab anzuzeigen.

Hier die neuen Regelungen:

Möglich dort, wo bisher 3G gilt

Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt, also auch in unseren Schützenhäusern, Vereinsheimen und Schießständen.

Freiwilliges 2G oder 3G plus: keine Masken- und Mindestabstandspflicht mehr

Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Außerdem entfallen in diesen Fällen etwaige Personenobergrenzen und die Alkohol-verbote bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden ebenfalls aufgeho-ben.

Zutrittskontrolle notwendig

Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identi-tätsfeststellung etc.). Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.

Kinder und Schüler haben Zutritt

Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt. Bei freiwilligem 2G haben Schulkinder nur unter zwölf Jahren Zutritt.

Freiwilliges 2G und Personen, die medizi-nisch nicht geimpft werden können

Anbieter, Veranstalter oder Betreiber können Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftli-chen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält, bei Vorlage eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäu-reamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, ausnahmsweise zulassen.

3G plus in der Gastro: Tanz und Musik erlaubt

In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingun-gen von 3G plus zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.

Generell: Getränke auch am Tresen

Für Schankwirtschaften entfallen generell – also unabhängig von 2G und 3G plus – die Rege-lungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste und Abgabe und Verzehr von Ge-tränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig war.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch an die BSSB-Geschäftsstelle wenden: Tel. 0 89 / 31 69 49-0

Bleiben Sie gesund!

Ihr
BSSB-Team

Weitere Infos:

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10

Sep.

Verein, Verband

Bewegungsförderungsprogramm des Freistaats Bayern

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und IntegrationBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

30,- Euro Gutschein für Grundschüler beim Beitritt in einen BSSB Verein

Liebe Schützenmeister,
liebe Vereinsvorsitzenden,

der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm für Grundschüler ins Leben gerufen, das den Neustart in den Vereinen unterstützen soll. Jeder Grundschüler erhält mit Schuljahresbeginn einen Gutschein in Höhe von 30 €, der bei Neueintritt in einen Sport- oder Schützenverein auf den Mitgliedsbeitrag angerechnet werden kann.

Um die Abwicklung für unsere Vereine so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wurde die Mitgliederverwaltung ZMI entsprechend angepasst.

Kommt ein Grundschüler mit einem solchen Gutschein in einen Schützenverein, muss das Mitglied lediglich im ZMI angelegt werden und im neu geschaffenen Feld „Gutschein“ ein Häkchen gesetzt werden. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich, alles Weitere wickelt der BSSB mit den Bezirksregierungen ab.

Die Einzelheiten hierzu sowie eine Anleitung zur Eintragung im ZMI ist ebenso wie die entsprechende Richtlinie zum Förderprogramm ab sofort verfügbar.

Für weiterführende Informationen steht die BSSB Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!

Mit bayerischem Schützengruß

Christian Kühn
1. Landesschützenmeister

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26

Jun.

Verband, Verein

Bundestag beschließt weniger Bürokratie für Vereine beim Transparenzregister

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Das richtige Signal für das Ehrenamt (BSZ 07/2021)

Der öffentliche Druck auf das Transparenzregister war erfolgreich. Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juni 2021 neue Regelungen für das Transparenzregister beschlossen: das Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz.

Bürokratische Erleichterungen konnten hierbei sowohl bei der Gebührenbefreiung als auch bei den Meldepflichten gemeinnütziger Vereine erreicht werden. Dies ist ein veritabler Erfolg im Zeichen des Ehrenamts. Auch wenn die Gebührenpflicht für gemeinnützige Vereine nicht – wie von uns gefordert – generell fiel, so erleichtern die jetzt getroffenen Beschlüsse die Gebührenbefreiung für unsere gemeinnützigen Schützenvereine doch in erheblicher Weise. Der Deutsche Bundestag nahm die bereits vom Finanzausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP, der Linken und Grünen an. 

Bei unserer Initiative gegen die Erhebung der durch die Führung im Transparenzregister anfallenden Gebühren bei den Schützenvereinen ging es nicht in erster Linie um die vergleichsweise geringen Gebühren. Es ging vor allem um ein Signal für unser Ehrenamt, das Anerkennung und Unterstützung benötigt und gerade keine unnötige Bürokratie.

Eine vom BSSB betriebene Briefaktion, zahlreiche direkte Ansprachen der mit diesem Thema betrauten Landes- wie Bundespolitiker und ein breites, konzertiertes Vorgehen gemeinsam mit der Bürgerallianz Bayern, dem Deutschen Schützenbund und dem Deutschen Olympischen Sportbund führten letztlich zum Erfolg. Die Regierungsfraktionen nahmen unsere Anliegen bereits in der Sitzung des Finanzausschusses positiv auf und beschlossen eine geänderte, für unsere Vereine verbesserte Fassung. 

Das im Bundestag nun beschlossene Gesetz sieht vor, dass Vereine – im Gegensatz zu anderen Meldepflichtigen – auch weiterhin in Rückgriff auf das Vereinsregister automatisch im Transparenzregister eingetragen werden. Unseren Schützenvereinen entsteht hier also keine Mehrarbeit durch unnötige Doppelmeldungen.

Zudem wurden Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine geschaffen. Der Antrag auf Gebührenbefreiung muss zukünftig nur noch einmalig gestellt werden, unter erleichterten Auflagen: So wird etwa der bislang
aufwändig gestaltete Nachweis der Gemeinnützigkeit stark vereinfacht.

Dank an alle Abgeordneten, die uns und unsere Vereine in dieser für die Ehrenamtsförderung wichtigen Initiative unterstützt
haben!

Auszug aus
BSZ 07/2021
(S. 14)

Weitere Infos zum Thema:

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28

Sep.

Sport, Verein

Meisterschütze 2020

Sieger stehen fest  #DuUndDeinVerein

Bei dem neuen Online-Fernwettkampf für Bogen und Schießsport holt sich unser Valerius Rack in der Disziplin Luftpistole aufgelegt die Goldmedaille.

Aus der Qualifikation, an der sich in dieser Klasse 312 Schützen beteiligten, ging er schon mit unschlagbaren 370,3 Ringen (35 Schuss) als bester ins Finale nach Wiesbaden.

Dort kämpften die jeweils vier besten Meisterschützen einer Disziplin und Klasse um den Titel. Nach einem Super Halbfinale bei dem er seinen Gegner Ralf-Peter Müller von Anfang an klar in Schach hielt, ging es dann im Finale spannend bis zur letzten zweier Serie. Zu Beginn der Serien (es werden 10 Zweischussserien geschossen bei denen Treffer ab 10,2 einen Punkt machen) geriet er in Rückstand und musste kämpfen.

Sein Gegner Markus Blass zeigte jedoch Nerven und wurde auf den letzten vier Serien etwas schlechter. Valerius wurde immer Stärker, erzielte noch ein paar Doppeltreffer, und zog in der neunten Serie punktemäßig gleich.
In der letzten Serie dann noch der Schreckmoment als er mit der Pistole von der Auflage rutscht. Aber Valerius bleibt ruhig und kann sich den entscheidenden Punkt holen.

Mit einem Treffer Vorsprung auf den Ersten Platz!

Herzlichen Glückwunsch!!!

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04

Sep.

Sport, Verein

Breitensport-Wettkampf „Meisterschütze 2020“

Jetzt Mitmachen beim Breitensport-Wettkampf „Meisterschütze 2020“ #DuUndDeinVerein

Alle Vereine und Sportler sind von der Corona-Pandemie arg gebeutelt worden. So natürlich auch ihr Verein, der seine Vereinsanlage schließen musste und keinen Sport mehr ermöglichen konnte. Nach der langsamen Wiederaufnahme des Sportbetriebs gibt es nun einen Wettkampf, den wir ihnen ans Herz legen möchten: Der Deutsche Schützenbund hat den Online-Fernwettkampf „Meisterschütze 2020“ #DuUndDeinVerein ins Leben gerufen, an dem jedes DSB-Mitglied teilnehmen kann.

Jedes DSB-Mitglied kann mitmachen

In den Disziplinen Luftgewehr, Luftpistole (beides auch mit Auflage), Flinte (Skeet, Trap) und Bogen (Recurve und Compound) können alle DSB-Mitglieder mitmachen. Und das ganz einfach: Nach den vorgegebenen und eigens entwickelten Regeln (wichtig: Lesen Sie sich die Ausschreibung genau durch) wird der Qualifikations-Wettkampf (22. August bis 20. September) auf dem heimischen Schießstand im Verein unter Beachtung der Hygiene-Vorgaben absolviert und das Ergebnis in eine Online-Maske eingegeben. Dort wird das Ergebnis in einem bundesweiten Ranking erfasst, es ist aber auch ein Ranking nach Landesverband, Bezirk und Verein möglich. Dabei gelten als oberste Prinzipien: Fair Play und Ehrlichkeit sowie das Miteinander und der Spaß im Verein!

Die Top4 kommen zum Finale

Am Ende des knapp vierwöchigen Qualifikationszeitraums qualifizieren sich die besten vier Sportler pro Disziplin und Altersklasse – insgesamt 64 (!) - für das Finale in Wiesbaden. Um zu unterstreichen, dass es vor allem ein Wettbewerb für die Basis ist, sind Bundeskaderathleten bei dem Finale nicht zugelassen - jeder hat also eine Chance.

Das Motto: #DuUndDeinVerein

Im Finale werden die „Meisterschützen 2020“ ermittelt und nach dem Motto #DuUndDeinVerein prämiert. Denn nicht nur der Schütze sichert sich ein Preisgeld, sondern er gewinnt die gleiche Summe auch noch einmal für seinen Verein. Zudem werden noch die zwei Vereine mit den meisten Teilnehmern sowie den meisten Teilnehmern unter 16 Jahren mit jeweils 500 Euro belohnt.

Wir finden, das ist eine tolle Idee, die wir sehr gerne unterstützen. Es würde uns freuen, wenn auch ihr Verein bei dieser Premiere, dem ersten Online-Fernwettkampf, mitmacht. Dazu ist nichts Besonderes notwendig: Beispielsweise einfach das Training nutzen, um beim „Meisterschützen 2020“ mitzuschießen. Und das am besten zu zweit oder mit mehreren, denn dann gibt es nicht nur einen Fern-, sondern einen direkten Wettkampf.

Alle Infos, die Ausschreibung und Ergebnisse zu dem Projekt finden Sie auf der Internetseite https://ms.dsb.de/meisterschuetze-2020 Sollten Fragen auftreten, schicken Sie eine Mail an den DSB unter meisterschuetze@dsb.de 

Wir wünschen Gut Schuss! & Alle ins Gold!

Bleiben Sie und ihre Kameradinnen und Kameraden gesund!

 

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13

Mär.

Verband, Verein

Aktuelle Infos im Umgang mit dem Coronavirus / COVID-19

Allgemeine Zusammenfassung abgesagter Veranstaltungen

Liebe oberfränkische Schützenfamilie,

der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und unserer Sportler sowie die Unterstützung jedweder Eindämmversuche des Coronavirus ist für uns oberstes Gebot.

Aus diesem Grund wurden folgende Veranstaltungen des Schützenbezirks abgesagt:

  • RWK Bezirksliga / Bezirksoberliga Vorderlader (ab sofort)
  • RWK Bezirksliga Luftgewehr (ab sofort)
  • Deutsche Meisterschaften Bogen-Halle (13.-15. März)
  • Oberfranken-Liga Luftgewehr, Abschlusswettkampftag (14. März)
  • Bezirkskadertraining in Neubau (14. März)
  • 43. Arbeitstagung der Böllerschützen des Bezirks Oberfranken (20. März)
  • Shooty-Cup Bezirksentscheid Oberfranken (21. März)
  • Bezirksjugendtag Oberfranken (21. März)
  • Training zur Vorbereitung Eröffnungswettkampf Thurnau (21. März)
  • Oberfranken-Liga Luftpistole, Abschlusswettkampftag (22. März)
  • Jedermannlehrgang: Wissenswertes über Material- und Pfeilabstimmung beim Bogenschießen (22. März)
  • Oberfränkische Bezirksmeisterschaften [sämtliche Wettkampftage] (März / April)
  • Oberfränkisches Bezirks-Seniorenschießen in Kronach (25. April)
  • 69. Oberfränkischer Bezirksschützentag (16./17. Mai 2020)

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wurden uns die Absagen folgender Veranstaltungen auf Gau- oder Landesebene mitgeteilt:

  • Gauschützentag Süd
  • Gaujugendtag Süd (15. März)
  • Gaumeisterschaft Nord (14./15. + 21. März)
  • Gaumeisterschaft West (Bogen)
  • Gauschützentag Oberfranken West (22. März)
  • BSSB-Eröffnungswettkampf KK 3-Stellung (28. März)
  • Gauschützentag Nord (29. März)
  • Bayerische Meisterschaften (BSSB)
  • Deutsche Meisterschaften + alle nationalen Wettbewerbe (DSB)

Diese Liste wird ständig weiter ergänzt. Wir bitten daher die offiziellen Veröffentlichungen im Blick zu behalten.

Mit oberfränkischen Schützengrüßen

Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister

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71. Oberfränkischer Bezirksschützentag

am Sonntag, den 28. April,
in Speichersdorf

Mehr Infos

Schützengaue

Termine

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