17
Feb.
Liebe Schützenfreunde,
das bayerische Kabinett hat am 15. Februar 2022 erneute Anpassungen der Infektionsschutzvorgaben beschlossen. Es gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Der entsprechende Verordnungstext liegt nun vor und umfasst folgende Regelungen, die ab dem 17. Februar 2022 gelten.
Hier die Regelungen auf einen Blick:
Der gesamte Maßnahmenkatalog ist im Teil wie immer auf dem BSSB-Webportal nachlesbar.
Für Rückfragen steht die BSSB-Landesgeschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
24
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
langsam aber sicher neigt sich mit 2021 erneut ein herausforderndes Schützenjahr seinem Ende entgegen.
Für gewöhnlich liegen zum Beginn der Feiertage bereits zahlreiche Weihnachtsfeiern und hektische Einkaufstouren hinter uns, die uns eher schlecht als recht auf die besinnlichen Weihnachtstage einzustimmen versuchen. Aber wie schon im letzten Jahr war heuer wieder so vieles anders. Auch der Kreis derer, die zum gemeinschaftlichen Erleben der Weihnachtstage in den Familien zusammenkommen werden, ist bisweilen kleiner als üblich - das diesjährige Weihnachtsfest wird also manchenorts etwas leiser, ruhiger und kleiner ausfallen als wir es gewohnt sind. So bietet es uns vielleicht umso mehr die Chance, einmal durch zu atmen und dem Alltag zu entfliehen.
Wenn gleich zahlreiche liebgewonnenen Veranstaltungen ausgefallen sind, fehlte es unseren Vereinen dennoch nicht an Herausforderungen. Gerade das zweite Pandemie-Jahr stellte uns durch ständig neue Regelungen gefühlt tagtäglich vor neue Aufgaben. Vieles detailliert Geplante musste mehrfach umorganisiert, um dann doch nur abgespeckt durchgeführt oder gar abgesagt zu werden. Momente der Entspannung gab es kaum, da weggefallene Aufgaben eher die Ausnahmen waren. Auch die Personaldecken wurden eher dünner denn stärker- sei es durch den Ausfall von Unterstützern, das schwerlich mögliche Begeistern neuer Helfer oder das Ausscheiden langjährig Engagierter. Neue Online-Formate wollten ausprobiert, ausgebaut oder fest etabliert werden. Die Pflege von Mitgliedern und Kontakten musste neue Wege finden um fernab persönlicher Zusammentreffen und gemeinsamem Sport eine neue Form Erlebens der Schützenfamilie entstehen zu lassen.
All diesen Fragestellungen konnte sich unsere oberfränkische Schützenfamilie nur deshalb erfolgreich stellen, da wir als Schützen gerade auch in schwierigen Zeiten zusammenstehen.
So möchte ich das Ende des Jahres vor allem dazu nutzen, um "Danke" zu sagen:
Danke für
Für die anstehenden Weihnachtstage wünsche ich unserer Schützenfamilie samt ihren Familien im Namen des Schützenbezirks Oberfanken von Herzen eine gesegnete und besinnliche Weihnachtszeit voller Harmonie und Ruhe sowie ein gutes, gesundes und vor allem glückliches Jahr 2022!
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
16
Dez.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
mit Wirkung zum 16.12.2021 haben sich erneut Veränderungen in
der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben, die u.
a. Erleichterungen für
„Geboosterte“ beinhaltet.
Vollständig geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, bedürfen nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung keinen zusätzlichen, negativen Testnachweis beim Zugang. Für diese Personen gilt 2G auch dort, wo ansonsten 2G+ gilt.
Die vollständige Zusammenfassung der aller aktuell gültigen Regelungen findet sich wie immer auf der Webseite des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. unter https://bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
25
Nov.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
am 24. November 2021 ist nun die 15.
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft
getreten. Mit ihr gelten weitreichende Neuerungen und Beschränkungen
für unseren Sport- und Vereinsbetrieb.
Grundätzlich gilt für das Sportschießen nun 2G plus als
Zugangsvoraussetzung (Indoor und Outdoor). Für die
Gastronomie gilt 2G, für Schüler gibt es Ausnahmen.
Reine Schankwirtschaften sind ganz geschlossen.
Aus- und Weiterbildungen sind ebenfalls nur noch mit 2G in
Präsenz zulässig.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 1.000 sind die
Sportstätten für den Breitensport geschlossen.
Alle aktuellen Regelungen und weitere Erläuterungen findet Ihr
ständig aktualisiert auf unserer Homepage.
Der BSSB hat sich bereits mit einigen zu klärenden Fragen an das
bayerische Innenministerium gewandt, sobald hier Antwort vorliegt,
werden wir unsere Erläuterungen anpassen.
Die aktuellen Beschränkungen bringen unseren Sport, unsere
Vereins- und Jugendarbeit praktisch zum Erliegen, die Anstrengungen
der vergangenen Monate, das Vereinsleben wieder zu reaktivieren,
werden in weiten Teilen zunichtegemacht.
Ich habe mich deshalb bereits direkt an unseren bayerischen
innenminister gewandt und auf die prekäre Lage hingewiesen. Wir
fordern ganz klar ein weniger restriktives und mehr differenziertes
Vorgehen. Es muss aus meiner Sicht wieder zwingend zwischen Sportarten
mit und ohne Körperkontakt unterscheiden werden. Es kann nicht sein,
dass mit Blick auf das Infektionsrisiko kontaktlose Sportarten wie das
Schießen mit Sportarten mit Körperkontakt gleichgesetzt werden. Hier
ist eindeutig mehr Augenmaß und Praxisbezug gefordert.
Ich kann Euch versichern, dass der BSSB hier am Ball bleiben wird.
Informiert Euch bitte regelmäßig auf unserer Homepage
über die aktuellen Bestimmungen, bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an
unsere Geschäftsstelle wenden.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian
Kühn
1. Landesschützenmeister
Weitere Infos:
10
Nov.
In Bayern gilt bei den Infektionsschutzvorgaben eine sog. Krankenhaus-Ampel. Seit dem 9. November 2021 steht diese Krankenhausampel landesweit auf ROT.
Was bedeutet dies für unsere Schießstände? Hier die Regeln für die „Phase rot“:
Es gilt 2G, d. h., dass in unseren geschlossenen Raumschießanlagen nur noch Geimpfte und Genesene oder Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zugang erhalten. Dies gilt generell, also unabhängig davon, ob der Schießstand bzw. das Schützenheim für Sport- oder sonstige Vereinsveranstaltungen genutzt wird.
Nun haben auch - über die schon jetzt zugelassenen Unter-Zwölfjährigen hinaus – alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler zur aktiven Sportausübung Zutritt in unsere geschlossenen Raumschießanlagen, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.
Diese Ausnahmeregelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2021: Der BSSB fordert mit Blick auf die dringend notwendige Jugendarbeit eine Verlängerung dieser Ausnahmereglung über die aktuell gesetzte Frist hinaus.
Bei landesweitem 2G gelten dann auch dieselben Erleichterungen wie bei „normalem“ (freiwilligem) 2G, d.h. z.B., dass die Maskenpflicht entfällt.
Soweit Maskenpflicht besteht (etwa beim Ausnahmefall der Aus- und Weiterbildung), ist eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass seitens der bayerischen Polizei systematische Kontrollen erfolgen, die sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.
In geschlossenen Räumen gilt für die außerschulische Bildungsarbeit statt der 2G der 3G-Grundsatz, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (einfacher Schnelltest genügt) persönlichen Zugang erhalten.
Für die Gastronomie bleibt es – abweichend vom sonstigen 2G – bei der 3G plus-Regelung, d.h. dass nur Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test negativ Getestete Zugang in den geschlossenen Raum erhalten. Inwieweit auch der Sport- und Vereinsbetrieb eines bewirteten Schützenhauses unter diese Ausnahmeregel fällt, wird aktuell mit dem bayerischen Innenministerium geklärt.
Ob die Regelung, wonach Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige Zugang nach der 3G-Regel – soweit diese Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen) – erhalten und welcher Test hierfür genügt, wird aktuell mit dem bayerischen Innenministerium geklärt.
Sobald diese, noch offenen Fragen durch das bayerische Innenministerium geklärt wurden, werden wir über unsere BSSB-Homepage (Artikel Corona) weiter berichten!
Immer auf dem Laufenden: Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder auf unserer Facebook-Seite.
Bei Fragen können Sie sich unter Tel. 0 89 / 31 69 49-0 gerne auch an
die BSSB-Geschäftsstelle wenden.
Bleiben Sie gesund!
Ihr
BSSB-Team
09
Nov.
Liebe Mannschaftsführer der Bezirksliga,
aufgrund der gültigen Corona-Verordnungen werden die Bezirksliga RWK 2021/22 bis auf Widerruf unterbrochen.
Sollte es bis zu Beginn der 9. Runde (28.02.22) wieder möglich sein, werden wir die Vorrunde zu Ende schießen.
Sollte es bis dahin wichtige Änderungen geben, werdet ihr schnellstmöglich informiert.
Dies ist keine leichte Entscheidung und ich hoffe auf Euer Verständnis!
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Thomas Bader
24
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
mit den nun bevorstehenden Festtagen und dem darauf folgenden Jahreswechsel geht mit 2020 ein fürwahr merkwürdiges Jahr zu Ende.
Wir standen vor Herausforderungen, denen sich unsere Generation in dieser Form bislang noch nicht hat stellen müssen.
Viele unserer Schützenfreunde stehen vor existenziellen Gefahren – sei es gesundheitlich, sei es wirtschaftlich. Gerade jetzt sollten Schutz und Solidarität innerhalb der Schützenfamilie oberste Schützenpflicht sein.
Liebgewordene Traditionen mussten ausgesetzt, gesellschaftliche Veranstaltungen abgesagt und eine neue Form von Zwischenmenschlichkeit gefunden werden, die in der räumlichen Distanz emotionale Nähe schafft. Man kann bedauern, dass wir in diesem Jahr unseren Trainingsfleiß kaum mit greifbaren Sportergebnisse belohnen konnten und wir kaum Gelegenheiten hatten, gemeinsam unseren Sport auszuüben oder bei Veranstaltungen unseren Traditionen zu folgen.
Gleichzeitig wurde uns aber bewusst gemacht, wie wertvoll das kurze Wiedersehen am Rande einer Einkaufs, der kleine Plausch am Telefon oder die liebevoll gestaltete Weihnachtsbotschaft werden kann, wenn die gewohnten "Höhepunkte" des Jahres ausfallen und so plötzlich den Blick auf das Zwischenmenschliche wieder freigegeben.
Begreifen wir daher dieses Jahr vielleicht auch als Chance. Die verordneten Beschränkungen haben enorme kreative Kräfte freigesetzt: Nie waren Online-Angebote facettenreicher, die Möglichkeiten digital zu arbeiten bzw. zu lernen vielfältiger oder die Vernetzung über alle Altersgrenzen hinweg größer.
Hoffen wir darauf, dass wir uns nach der hoffentlich bald endenden
Krise einen Teil der verordneten Entschleunigung im
Alltag bewahren können und lernen, die sich uns dann (wieder)
bietenden Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und zur Pflege
persönlicher Beziehungen aufs Neue mehr zu schätzen.
Abschließend sage ich alldenjenigen ein herzliches
Dankeschön, die unsere Arbeit im Schützenbezirk Oberfranken
im abgelaufenenen Jahr unterstützt haben. All unseren Vereins- und
Verbandsfunktionären danke ich für das konstruktive
Miteinander, das ich gerade im Krisenjahr als besonders
präsent und wertvoll empfunden habe.
In diesem Sinne wünsche ich unserer Schützenfamilie ein
ruhiges Weihnachtsfest im kleinen - aber besonderen
- Kreis dafür ohne die viel zitierte Hetze im Weihnachtsstress und
einen guten Rutsch in ein hoffentlich
bewussteres und vor allem aber
gesundes neues Jahr 2021!
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
24
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
das abgelaufene Jahr bescherte uns zahlreiche
Herausforderungen, aber nicht minder viele
inspirierende Begegnungen und
erinnernswerte Erlebnisse. Egal ob auf
sportlicher oder verbandspolitischer Ebene galt es,
zusammenzustehen und sich gemeinsam für das Schützenwesen
einzusetzen. Dabei überwiegt für mich trotz aller Schwierigkeiten
vor allem das motivierende Gefühl an Solidarität
und Teamgeist, ohne das die Bewältigung der uns
gestellten Aufgaben nicht möglich gewesen wäre.
Den anstehenden Jahreswechsel möchte ich daher zum Anlass nehmen, um von Herzen "Danke" zu sagen.
Danke für
Für die
anstehenden Weihnachtstage wünsche ich stellvertretend für den
Schützenbezirk Oberfranken unserer Schützenfamilie samt ihren
Familien
von Herzen eine
gesegnete und
friedvolle Weihnachtszeit
sowie ein
gutes, gesundes
und vor allem
glückliches Jahr 2020!
Herzliche Grüße
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
14
Jul.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
bitte beachtet den Meldeschluss für das Bayerische
Meisterschützenabzeichen am
31. Juli 2019.
Alle Informationen finden sich im Bereich Sport - Meisterschützenabzeichen.
Da ich die Meldung am 01. August wegschicken muss, wäre es sehr
nett, wenn nicht wieder die letzte Meldung um 23:59 Uhr bei mir
eintreffen würde!
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
12
Mär.
Liebe Schützenfreunde,
vielfach wurde der Wunsch an die Geschäftsstelle herangetragen, eigene Veranstaltungen mit ortsübergreifendem Charakter per E-Mail innerhalb des Schützenbezirks weitergeben zu können.
Bekanntermaßen erlaubt das Datenschutzgesetz die Weitergabe der E-Mailadressen auch zwischen den Vereinen nicht. Um dennoch allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, eigene Nachrichten schnell und unkompliziert weiterzugeben, wurde in Abstimmung mit dem BSSB Landesdatenschutzbeauftragten Mailingsliste für unsere Vereine angelegt, die
Jeder Listenteilnehmer hat eine Begrüßungsmail mit sämtlichen Nutzungsinformationen erhalten und kann
Die an die Mailingsliste gerichteten Nachrichten werden erst nach Freigabe durch das Webteam an die Liste weitergegeben und sollten
Für Rückfragen bei der Nutzung steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Mit oberfränkischen Schützengrüßen
Alexander Hummel
24
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
wo Menschen ihre Ideen teilen und mitwirken, um ein größeres Ganzes entstehen zu lassen, dort ist das ausklingende Jahr eine willkommene Gelegenheit danke zu sagen. Danke für die konstruktive Mitarbeit in Wort und Tat im vergangenen Jahr und danke für die Förderung des oberfränkischen Schützenwesens.
Gleichzeitig wünsche ich
uns und unseren Familien ich
im Namen des Schützenbezirks Oberfranken eine
gesegnete und
friedliche Weihnachtszeit.
Auf ein frohes
und friedvolles Weihnachtsfest sowie ein
gutes, gesundes
und vor allem
glückliches Jahr 2019!
Herzliche Grüße
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
21
Dez.
Liebe oberfränkische Schützenfamilie,
stellvertretend für den Schützenbezirk Obefranken wünsche
ich unserer Schützenfamilie von Herzen eine
gesegnete und
friedvolle Weihnachtszeit.
Der
anstehende Jahreswechsel ist auch immer ein passender Moment um
zurück zu schauen auf das abgelaufene Jahr und sein ganz
persönliches Resümee zu ziehen. Eingenk vieler neuer Ideen, die
wir gemeinsam zum Wohle unser Schützenschwestern und
Schützenbrüder auf den Weg gebracht haben, will ich daher vor
allem Danke sagen. Danke für konstruktive
Diskussionen, die gute
Zusammenarbeit sowie die
vielfältige Unterstützung in
unserer Arbeit für das
Schützenwesen.
Abschließend wünsche ich Ihnen ein
frohes und friedliches
Weihnachtsfest sowie ein gutes, gesundes
und vor allem
glückliches Jahr 2018!
Herzliche Grüße
Alexander Hummel
1. Bezirksschützenmeister
20
Nov.
Monika Kranitzky, 1. Schützenmeisterin des Schützengaus Hof/Wunsiedel, und Adolf Reusch, Böllerreferent des Schützenbezirks Oberfranken, sind mit dem goldenen Protektoratsabzeichen geehrt worden. Das ist eine der höchsten Auszeichnungen, die der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) vergibt. Das Protektoratsabzeichen überreichte dessen Stifter, Herzog Franz von Bayern, Monika Kranitzky (Schwarzenbach an der Saale) und Adolf Reusch (Poxdorf) in einem Festakt in Schloss Nymphenburg in München.
„Monika Kranitzky verkörpert sämtliche Schützeneigenschaften in vorbildlicher Weise und führt den Schützengau Nord-Ost Hof-Wunsiedel seit dem Jahr 2011“, heißt es in der Laudatio. Der Gau habe sich seitdem trotz starker Herausforderungen, die der demografische Wandel in Ost-Oberfranken auch für das Schützenwesen bedeutet, in bemerkenswerter Weise entwickelt. Der Gauschützentag, den Monika Kranitzky verantwortet, „hat Vorbildcharakter für den ganzen Bezirk Oberfranken“. Gleiches gelte für ihre gesamte Arbeit.
Adolf Reusch hat sich als Böllerreferent im Schützenbezirk Oberfranken einen herausragenden Namen gemacht. Die Böllerschützen aus dem Norden Bayerns sind unter seiner Führung zu einer Truppe gewachsen, die im ganzen Freistaat als vorbildlich gilt: sowohl mit Blick auf das äußere Erscheinungsbild, als auch im Umgang mit Böllern und bei der Ausrichtung von Böllerschützentreffen. Adolf Reusch, der in Poxdorf bei Forchheim lebt, hat sein erstes Ehrenamt im Schützenwesen 1971 als Schriftführer des SV Schwabachtal-Schellenberg übernommen. 1978 wurde er zum 1. Schützenmeister des Vereins gewählt. An dessen Spitze stand er 32 Jahre. Seiner Traditionsliebe trug er 1999 Rechnung, als er die Position des Bezirksböllerreferenten des Schützenbezirks Oberfranken übernahm. Ein Jahr später wurde er zum stellvertretenden Landesböllerreferenten des Bayerischen Sportschützenbundes ernannt. Zusätzlich tut er seit 2015 als stellvertretender Bezirksschützenmeister in Oberfranken Dienst.
Im Namen des Schützenbzirks Oberfranken gratulieren wir herzlich zu dieser hohen Auszeichnung!
03
Sep.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
auch im Rahmen der Deutschen Meisterschaften sind die ersten Entscheidungen gefallen und waren Schützen des Schützenbezirks Oberfranken erfolgreich.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden sich in der Folge einige Auszüge oberfränkischer Ergebnisse:
Wir gratulieren allen Sportlerinnen und Sportlern zu ihren Ergebnissen.
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
28
Aug.
Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenkameraden,
ich möchte Euch auf die neueste BSZ (August 2017) aufmerksam machen.
Auf den Seiten 13 und 14 ist die Ausschreibung Trainer C Basis Bogen für 2018 abgedruckt. Interessierte VÜL Bogen, die die geforderten Bedingungen erfüllen, sollten sich bis spätestens 01.12.2017, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (doppelte Ausfertigung) bei mir anmelden. Die gesammelten Werke leite ich dann an den BSSB weiter.
Auf den Seiten 16,17 und 18 werden für die Trainer C, Jugendleiter (J-Schein) und Trainer A/B, Weiterbildungsmöglichkeiten, die zur Scheinverlängerung erforderlich sind, angeboten. Diese Weiterbildungen sind nicht für die VÜL gedacht. Unseren Ofr. Trainern und Jugendleitern empfehle ich besonders die angebotenen Weiterbildungen des BSSB in Unterfranken und Mittelfranken. Die weite Reise nach Hochbrück kann man sich dadurch sparen.
Die A und B Trainer müssen leider ein Wochenende opfern und zur Olympia-Schießanlage kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Seelmann
Ref Aus- und Weiterbildung
18
Jul.
Liebe Sportfreunde,
ab dem kommenden Sportjahr sind einige Änderungen in der Meisterschaftschiene angedacht.
Ab 2018 wird es die Disziplin Mehrschüssige Luftpistole nicht mehr geben. Dafür werden die Disziplinen 10m Luftpistole Standard und 10m Luftpistole Mehrkampf neu ins Programm aufgenommen. Der Wettbewerb "Rahmenprogramm KK Gewehr 50m Diopter" wird ab 2018 auch ins Meisterschaftsprogramm des Deutschen Schützenbundes aufgenommen.
In den Auflagewettbewerben KK Auflage 50m und 100m gibt es ab 2018 keine getrennte Wertung Zielfernrohr, bzw. Diopter mehr. Hier wird es jeweils nur noch eine Wertung pro ausgeschriebene Klasse geben. Hier kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer der Meisterschaft selber entscheiden mit was er zur Meisterschaft antritt. Ferner wird es ab 2018 auch den Wettbewerb 50m Pistole Auflage geben.
Zu beachten ist auch, dass die Damen in vielen Klassen mit den Herren in der gleichen Wertung sind; das betrifft die Einzel- wie auch die Mannschaftswertung (hierzu bitte die Liste Landesmeisterschaft Übersicht 2018 - 2020 beachten).
Zu den Klassen der Auflagewettbewerbe: Hier wurden nun die Klassenbezeichnungen "Altersklasse und die Seniorenklasse" gestrichen. Neu werden diese Klassen mit Senioren I bis V bezeichnet. In der Seniorenklasse I und II müssen die Sportler "stehend" antreten und können somit auch gemeinsam eine Mannschaft bilden. In den Seniorenklassen III bis V können die Sportler "sitzend" schießen und somit auch hier gemeinsam in einer Mannschaft starten. Ab 2018 können sich nun auch die Senioren III bis V nun auch in die Klasse Senioren I oder II "Höhermelden". Damit verzichten sie aber dann auf die Berechtigung "sitzend" schießen zu dürfen. Körperbehinderte dürfen entsprechend ihrer Klassifizierung das Hilfsmittel "Hocker" in ihrer Klasse verwenden.
Mit sportlichen Grüßen
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
17
Jul.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
die diesjähirgen Bayerischen Meisterschaften sin in vollem Gange und der Schützenbezirk Oberfranken kann sich über zahlreiche Erfolge freuen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden sich in der Folge einige Auszüge oberfränkischer Ergebnisse:
Wir gratulieren allen Sportlerinnen und Sportlern zu ihren Ergebnissen.
Walter Horcher
1. Bezirkssportleiter
17
Jul.
06
Jul.
Am Donnerstag, den 18. Mai hat der Deutsche Bundestag um 22.31 Uhr das 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Ab dem 06.07.2017 sind diese Änderungen gültig, nachdem sie heute im Bundesgesetzblatt auf Seite 2133 veröffentlicht wurden.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf hat durch den federführenden Innenausschuss in seiner Beschlussempfehlung (Drucksache 18/12397) noch einige Änderungen erfahren. Insgesamt, so stellte der Innenausschuss fest, habe sich das Waffengesetz bewährt, so dass lediglich Anpassungsbedarf zur Vollzugspraxis bestehe und regelungstechnische Mängel beseitigt werden mussten. Insbesondere seien aufgrund des Koalitionsvertrages die Vorgaben zur Aufbewahrung neu zu fassen und zudem eine neue Amnestieregelung zu erlassen. Für den Erwerb neuer Sicherheitsbehältnisse beziffert der Gesetzgeber den Aufwand für den Bürger auf jährlich 4,5 Millionen €!
Auf folgende neue Regelungen werden sich unsere Sportschützen einstellen müssen:
Aufbewahrung
Die Regelungen der Aufbewahrung in § 36 WaffG und § 13 AWaffV werden „umgekrempelt“. Die in § 36 WaffG enthaltenen konkreten Regelungen zu den Waffenschränken werden aufgehoben und aufgrund einer Verordnungsermächtigung in den § 13 AWaffV verschoben, der künftig im Detail regelt, wie Waffen und Munition aufzubewahren sind. Hierbei greift der Entwurf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf und bestimmt nunmehr ausdrücklich, dass Waffen ungeladen aufzubewahren sind. Im Einzelnen:
Damit sind die bisherigen A- und B-Schränke künftig nicht mehr zur Aufbewahrung zugelassen. Bedauerlicherweise ist man den Argumenten aller Verbände nicht gefolgt, die Aufbewahrung in den Schränken der Klassen S1 bzw. S2 nach der gültigen DIN und Europanorm 14450 zuzulassen, sondern ist gleich eine Stufe höher (und teurer und schwerer) gegangen.
Positiv ist anzumerken, dass bei der Zahl der Waffen künftig wesentliche Teile nicht mehr mitgezählt werden, was insbesondere beim Besitz von Wechsel- und Austauschläufen wichtig ist.
Besitzstand
Der neue Absatz 4 im § 36 WaffG regelt im Detail, in welcher Weise weiterhin die Aufbewahrung in den bisher zugelassenen A- und B-Schränken möglich ist. Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits genutzte A- und B-Schränke können weiter genutzt werden
Wichtig hierbei ist, dass der Eigentümer des Behältnisses dieses dem Mitbenutzer im Todesfall vererben kann. Nach der Begründung des Gesetzes gilt dies auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Behörde wird in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis erforderlich sein können.
Zertifizierung
Die neuen Behältnisse müssen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft worden sein, was Aufgabe der Hersteller sein wird. Ausdrücklich klargestellt ist durch den Innenausschuss, dass dies nicht für vergleichbar gesicherte Räume gilt, so dass die Waffenräume in Schützenvereinen nicht ein teures Zertifikationsverfahren durchlaufen müssen.
Vorübergehende Aufbewahrung
Wer als Sportschütze unterwegs zu Wettkämpfen ist war immer vor die Frage gestellt, wie er seine Waffe im Hotel aufbewahren sollte. Hier sieht § 12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG nunmehr vor, dass er der Waffe ein wesentliches Teil entnimmt und dies mit sich führen darf. Allerdings dürfen - was eigentlich selbstverständlich ist - mehrere mitgeführte wesentliche Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengebaut werden können.
Zuverlässigkeit
Neu gefasst wurde Nr. 3 in den Zuverlässigkeitsregelungen des § 5 WaffG. Bisher mussten jemandem, der Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung verfolgte, dies nachgewiesen werden. Nunmehr reicht es aus, dass „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass jemand dies tun wird. Diese unscharfe Formulierung hat bereits bei den Tatbeständen der missbräuchlichen oder leichtfertigen Verwendung von Waffen bzw. des nicht vorsichtigen oder sachgemäßen Umgangs oder der nicht sorgfältigen Verwahrung zu einer ausufernden Rechtsprechung geführt, die jedes kleinste Versehen als eine derartige Annahme unterstellte. Lässt sich ein Sachverhalt nicht abschließend klären, besteht aber ein tatsachengegründeter Verdacht, so wiegt das verbleibende Risiko eines unzuverlässigen Umgangs mit tödlichen Waffen so schwer, dass von der Unzuverlässigkeit auszugehen ist. Es bleibt zu hoffen, dass mit dieser Formulierung nicht jede despektierliche Äußerung über unseren Staat oder unsere Politiker zum Anlass genommen wird, im Sinne einer Reduzierung des Waffenbesitzes gegen Waffenbesitzer vorzugehen. Reicht es hierfür schon aus, dass beim Anstimmen des Liedes „Wir wollen unsern alten Kaiser Wilhelm wieder haben…“ ein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung angenommen werden kann??
Verfassungsschutzabfrage
Die vom Bundesrat gewünschte Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern ist im Entwurf nicht enthalten. Vielmehr sollen im Nationalen Waffenregister künftig auch die Stellung eines Antrages auf waffenrechtliche Erlaubnis und die Versagung eines entsprechenden Antrages gespeichert werden. Damit wird es möglich, bereits frühzeitig Erkenntnisse zu erlangen, ob jemand Waffenerlaubnisse beantragt, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Durch den regelmäßigen Abgleich der Daten mit dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS kann auch festgestellt werden, ob eine registrierte Person bereits Waffen besitzt, so dass erforderliche Maßnahmen von der zuständigen Waffenbehörde getroffen werden können.
Strafregelung
Mit dem Wegfall der Regelung des § 52 a WaffG und deren Aufnahme in den § 52 WaffG wären neben Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen auch Verstöße im Munitionsbereich erfasst worden (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe). Ferner wäre durch die komplexen Regelungen in § 52 WaffG bereits ein fahrlässiger Verstoß strafbewehrt gewesen (bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe). Dies hat der Innenausschuss in seiner Beschlussvorlage erkannt und durch eine Ergänzung munitionsbezogene Verstöße weiterhin ausgenommen und im Übrigen - wie bisher - auf eine vorsätzliche Tatbegehung abgestellt. Damit bleibt die versehentlich in der Jackentasche vergessene Patrone weiterhin straffrei.
Amnestie
Im Koalitionsvertrag war bereits eine befristete Strafverzichtsregelung vorgesehen, die nun mit dem Änderungsgesetz eingeführt wird. Diese erstreckt sich - anders als frühere Regelungen - auch auf Munition und auf den erlaubnisfreien Transport von Waffen und Munition zur Abgabe bei den zuständigen Behörden oder Polizeidienststellen. Das Führen einer solchen Waffe war bei der letzten Amnestie strafbewehrt und hatte zu einer Vielzahl von - später eingestellten - Verfahren geführt. Nun können Waffen und Munition auf dem direkten Weg vom Aufbewahrungs- bzw. Fundort zum Ort der Übergabe an die zuständige Behörde straffrei geführt werden. Damit das Ziel, den illegalen Waffenbestand zu senken erreicht wird, führt - anders als 2009 - das Überlassen an einen Berechtigten oder die Unbrauchbarmachung der Waffe nicht mehr zu einem Strafverzicht. Eine Legalisierung illegaler Waffen ist damit ausgeschlossen.
Das Änderungsgesetz enthält eine Vielzahl weiterer Änderungen, vor allem auch redaktioneller Art, deren Aufführung hier zu weit führen würde. Zudem wird im Beschussgesetz eine Verordnungsermächtigung zur Prüfung unbrauchbar gemachter Schusswaffen eingeführt, deren Inhalt noch abzuwarten bleibt.
Über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und die hierzu erstellten Dokumente kann sich jedermann auf der Homepage des Deutschen Bundestages informieren und die betroffenen Dokumente abrufen.
22
Feb.
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
die Disziplin KK-50m Diopter ist Rahmenprogramm zur Bayerischen Meisterschaft des BSSB und wird nicht zur Bezirksmeisterschaft ausgeschossen.
Die Meldung erfolgt über den Bezirk. Bitte formlos bis spätestens 15. April 2017 an sport@bssb-ofr.de melden.
Nachfolgend die Ausschreibung des Wettbewerbs:
1. Allgemeines
1.1 Anschlagsart
Stehend freihändig Regel SpO 1.1.2
2. Schießstände
Es können alle 50m Stände verwendet werden, sofern sie für die entsprechende Geschossenergie zugelassen sind. Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Zulassungsbestimmungen für die einzelnen Standanlagen sind zu beachten.
3. Waffen, Munition, Scheiben, Kleidung
3.1 Waffe
Kleinkaliber nach Rege1.35 der SpO
3.2 Scheiben
50m Gewehr, Scheibe Nr. 3 der SpO
3.3 Kleidung
Bekleidung Regel 1.2 der SpO
4. Schusszahlen, Schießzeit, Probeschüsse
4.1 Schusszahlen
30 Schuss
4.2 Schiesszeit
Bei Zuganlagen 45 Minuten
Bei andere Systeme 40 Minuten
4.3 Probeschüsse
Gemeinsame Vorbereitungszeit und Probezeit von 15 Minuten vor der Wettkampfzeit
5. Wertung
Regel 0.11 der SpO
6. Wettkampfklassen
Der Rahmenwettbewerb wird nur in den zwei Klassen ausgetragen
Junioren offen (m/w)
Herren offen (m/w, Alt und Senioren)
7. Sonstiges
Für alles was nicht extra geregelt ist, gilt die SpO des DSB.